{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1989-02-09_1_StR_812_88_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1989-02-09","aktenzeichen":"1 StR 812/88","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 812/88 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nAnton P EEE aus Po, geboren am\nEEE 15:2 in vo\n\nwegen exhibitionistischer Handlungen\n\nAa\n\nLU\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts am 9. Februar 1989 gemäß § 349\nAbs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Passau vom 23. September 1988 mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Land-\n\ngerichts zurückverwiesen.\nGründe:\nDer Generalbundesanwalt hat dargelegt:\n\n\"Die Ausführungen der Strafkammer zur Schuldfähigkeit\ndes Angeklagten sind nicht ausreichend. Es ist zwar richtig,\ndaß der Angeklagte 'zu einer gewissen Handlungskontrolle'\nin der Lage war (UA S. 19). Das spricht gegen einen völligen\nAusschluß seiner Steuerungsfähigkeit. Andererseits fällt\naber auf, daß der Angeklagte 'nach seiner anfänglichen Flucht\nnur ca. 15 Minuten später wieder zu dem Fenster bei dem\nCafe 'Gala' zurückgegangen ... und dort erneut exhibitionistisch\naufgetreten ist' (UA S. 21), obwohl er damit rechnen mußte,\ndaß die Zeuginnen sein Autokennzeichen notiert und die Polizei\nalamiert hatten. Das deutet auf eine ganz außergewöhnliche\nEinschränkung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten hin.\nDafür spricht auch, daß der Angeklagte seit mehr als zwanzig\nJahren in fast selbstzerstörerischer Weise immer wieder als\nExhibitionist in Erscheinung getreten ist. In diesem Zusammenhang fällt auf, daß das Landgericht Landshut den Angeklagten\n\nim Jahre 1981 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen\n\nund daß die Staatsanwaltschaft Passau in den folgenden\nJahren zwei Ermittlungsverfahren aus demselben Grund eingestellt hat (ua Ss, 14-16). Aus dem angefochtenen Urteil geht\naber weder hervor, wie das Amtsgericht Landshut den Freispruch bzw. die Staatsanwaltschaft Passau die Einstellung\nder Ermittlungsverfahren im einzelnen begründet haben,\n\nnoch haben sich die Strafkammer und der von ihr als Sachverständiger gehörte Landgerichtsarzt Bogner mit diesen\nEntscheidungen auseinandergesetzt und dargelegt, warum sie\nsie nicht für zutreffend halten. Das Urteil kann deshalb\nnicht bestehen bleiben.\"\n\nDem tritt der Senat bei.\n\nSchauenburg Ulsamer Foth\n\nv. Gerlach Brüning","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-02-09/1-str-812-88","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-02-09/1-str-812-88","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:30.128746+00:00"}}