{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1986-11-11_1_StR_614_86_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1986-11-11","aktenzeichen":"1 StR 614/86","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"bl\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n14 StR 614/86\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Dachdecker Karel A gun zus Sm,\ngeboren am EB 1960 in Ss (CSSR),\n\nwegen versuchten Totschlags u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\n\nAnhörung, zu III. auf Antrag des Generalbundesanwalts\n\nund nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. November 1986\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig\n\nbeschlossen:\n\nI. Auf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Stuttgart\nvom 18. Juli 1986 im Strafausspruch mit\nden zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nII. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen,\n\nIII. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten\nTotschlags in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstrekkungsbeamte in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.\nDie mit der allgemeinen Sachrüge begründete Revision des\nAngeklagten führt zur Aufhebung des Strafausspruchs, bleibt\naber im übrigen ohne Erfolg.\n\n1. Bei der Erörterung, ob ein minder schwerer Fall\ndes versuchten Totschlags angenommen werden könne, war\nsich das Schwurgericht darüber im klaren, daß eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) - schon\nfür sich allein oder zusammen mit anderen Milderungsgründen\ndie Anwendung des § 213 StGB begründen kann. Es hat die Annahme eines minder schweren Falles jedoch auch mit der Begründung abgelehnt, daß eine erhebliche Verminderung der\nSteuerungsfähigkeit des Angeklagten lediglich nicht auszuschließen, aber nicht positiv festzustellen war (UA S. 22).\nHiergegen bestehen durchgreifende Bedenken: Der erheblichen\nVerminderung der Schuldfähigkeit deshalb ein geringeres\nGewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach\ndem Grundsatz \"im Zweifel für den Angeklagten\" lediglich\nunterstellt worden ist, ist rechtsfehlerhaft. Ist unter\nAnwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung\nvon der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des\nGerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH,\nBeschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986,\n622). Der Strafausspruch konnte daher keinen Bestand haben.\n\n6\n\n2. Im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils keinen\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.\n\nSchauenburg Kuhn Maul\nFoth Granderath","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1986-11-11/1-str-614-86","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 213","ref_norm":"213","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1986-11-11/1-str-614-86","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:58.105615+00:00"}}