{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1985-10-03_1_StR_453_85_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1985-10-03","aktenzeichen":"1 StR 453/85","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1_StR_ 453/85 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nWerner REES zus ru Sch zeboren\nam EB 1965 in Vu,\n\n- Sachbezeichnung: cHER u.a. -\n\nwegen Beteiligung an einer Schlägerei u.a.\n\n50\n\n\"\n\nSo\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\n\nAnhörung, zu Nr. 3 auf Antrag des Generalbundesanwalts\n\nsowie nach Anhörung des Beschwerdeführers am 3. Oktober 1985\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten Werner RB\nwird das Urteil des Landgerichts Stuttgart\nvom 5. März 1985 in den Strafaussprüchen\ngegen diesen Angeklagten und den Angeklagten\nHeino Horst SEE mit den zugenörigen\nFeststellungen aufgehoben.\n\n. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\n\nJugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen,.\n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDie Überprüfung des Urteils auf Grund der Sachbeschwerde hat lediglich im Strafausspruch einen Rechtsfehler aufgedeckt. Die Revision rügt zu Recht, daß die\nAnnahme \"schädlicher Neigungen\" im Sinn von § 17 Abs. 2 JGG\nund damit die Notwendigkeit von Jugendstrafe nicht ausreichend begründet ist. Derartige Persönlichkeitsmängel\nmüssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter\ndes jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch\nverborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung,\n\nvgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 -\n\n1 StR 288/80; Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei\nHoltz MDR 1982, 4u8; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR\n28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83;\n18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85). Hierzu\nverhält sich das Urteil nicht. Eine umfassende Würdigung\nhätte insbesondere in Erwägung ziehen müssen, daß der\njunge Ersttäter vor und nach der Tat vom 4. März 1983\noffenbar ein ordentliches Leben geführt hat (UA S. 5,\n\n39) und bei Ausführung der Tat möglicherweise dem Einfluß der Gruppe erlegen ist (UA S. 14, 4O).\n\nDer den Beschwerdeführer betreffende Strafausspruch\nhat deshalb keinen Bestand. Die Aufhebung ist gemäß § 357\nStPO auf den Mitangeklagten SEE zu erstrecken,\ndessen Strafausspruch vom gleichen Rechtsfehler betroffen\nist (BGH, Beschl. v. 30.5.1983 - 3 StR 142/83). Bei den\nMitangeklagten CB und vw wurde die Annahme\nschädlicher Neigungen rechtsfehlerfrei auf zusätzliche\nErwägungen gestützt (UA S. 36).\n\nMaul Ulsamer Schikora\nFoth Granderath","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-10-03/1-str-453-85","cited_norms":[{"jurabk":"JGG","ref":"§ 17","ref_norm":"17","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 357","ref_norm":"357","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-10-03/1-str-453-85","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:41.599312+00:00"}}