{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1985-08-13_1_StR_409_85_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1985-08-13","aktenzeichen":"1 StR 409/85","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 409/85 BESCHLUSS\n\n- in der Strafsache\n\ngegen\n\nSlobodan V EB zu: NEE. zeporen am\nI 1945 in cn (Jugoslawien),\n\nwegen versuchten Totschlags\n\n24\n\n4\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf\nAntrag des Generalbundesanwalts am 13. August 1985\ngemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\n\nUrteil des Landgerichts Kemoten vom 15. Mai 1985\nmit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\n\n.als Schwurgericht zuständige Strafkammer des\nLandgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nNach den Feststellungen des Landgerichts war der\nAngeklagte auf den Landwirt SB - nit dem er\nzuvor Streit gehabt hatte - zugegangen, hatte einen\nHirschfänger gezogen und seinen Kontrahenten mit bedingtem Tötungsvorsatz im Bereich des Nabels in den\nBauch gestochen. Dann war er zu einem in der Nähe\nwohnenden Bekannten gegangen und hatte diesen gebeten,\nPolizei und Krankenwagen zu verständigen. Unterdessen\nwar der Verletzte in seine Wohnung gelangt und hatte\ndurch seine Frau medizinische Versorgung veranlaßt; er\nwurde durch sofortige Operation gerettet.\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die Frage, ob der Angeklagte von diesem Delikt strafbefreiend zurückgetreten\nsein könnte (§ 24 StGB), wirft sie nicht auf; das nötigt\nzur Aufhebung des Urteils.\n\nDie Strafkammer hätte zunächst prüfen müssen, welches\nZiel der Angeklagte mit dem Stich verfolgte. Wollte er\nseinem Opfer einen \"Denkzettel\" in Form einer schweren\nVerletzung erteilen (was bedingten Tötungsvorsatz nicht\nausschloß; vgl. Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 15 Rdn. 14)\nund war er nach dem einen Stich der Auffassung, dieses\nZiel erreicht zu haben, so war der Versuch beendet. Rücktritt war unter den in § 24 Abs. 1 Satz 1 am Ende oder\nSatz 2 StGB genannten Voraussetzungen möglich; daß sie\n\nvorlagen, ist hier nicht ausgeschlossen.\n\nWollte der Angeklagte seinen Gegner dagegen durch\neine noch unbestimmte Anzahl von Stichen töten (er hatte\nihn einige Zeit vorher zugerufen: \"Du stirbst\") und ließ\ner von ihm ab, ohne diesen Erfolg schon für möglich zu\nhalten, so läge unbeendeter Versuch vor; unter Umständen\nwäre der Zweifelssatz zu beachten (BGH NJW 1984, 16932;\nvgl. auch BGHSt #31, 170; jeweils mit weiteren Nachweisen),\n\n24\n\nBei unbeendetem Versuch genügt die freiwillige Aufgabe\nweiterer Tetausführung, um Straflosigkeit wegen des\nVersuchs zu erreichen.\n\nSchauenburg Maul Schikora\nFoth nn Schimansky","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-08-13/1-str-409-85","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-08-13/1-str-409-85","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:40.056752+00:00"}}