{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1985-05-10_1_StR_516_85_NA_NA_a","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1985-05-10","aktenzeichen":"1 StR 516/85","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF-.\n\n1 StR ul: > BESCHLUSS E\n\nTr |\n\nf: .\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Kellner Giuseppe CB zus am,\ngeboren am EEE 1954: in Mol (Italien),\n\nwegen Raubes u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat an\n14. November 1985 gemäß § 126 Abs. 3 StPO beschlossen:\n\nv\n\n‘Der Haftbefehl des Amtsgerichts München\nvom 1. Jüunt 1984 - ER: V Gs 1313/84 -\nwird aufgehoben. =\n\nGründe:\n\nDer Angeklagte befindet. sich seit dem 6. Juni 1984\n\n\"aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts München von\n1. Juni 1984 in Untersuchungshaft. Dieser ist allein\n\nauf den Vorwurf gestützt,. der Angeklagte habe am _ _\n25. April 1981 als. Mittäter bei einem Raub mitgewirkt.\n\n| Mit Urteil vom 10. Mai 1985 hat das Landgericht.\nden Angeklagten wegen eines Verbrechens des gemeinschaftlich 'begangenen Raubes in Tatmehrheit mit einem\n\nVergehen des Betruges unter Einbeziehung der durch Ur-\n\nteil des Amtsgerichts München vom 30. Juni 1982 erkannten Freiheitsstrafe von ‘sechs Monaten zu einer Gesamntfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten\n\nund wegen eines Vergehens der fortgesetzten Unterschlagung\n\nin Tatmehrheit mit einem Vergehen der Hehlerei zu einer\nweiteren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem\n\nMonat verurteilt.\n\nDie Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und\neinem Monat sowie die Verurteilung wegen Betruges sind\n\n_ 3 _ = 0.008 FE DEN En E\n\nTe T Ten\n\num nr me ma EINER\" = ar Eubmenee -\n\nrechtskräftig, weil der‘ Angeklagte das Urteil insoweit.\nnicht angefochten hat; die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes hat der Senat durch Beschluß vom\n\n12. November 1985 dahin abgeändert, daß der Angeklagte\n\n- m om\n“ Bun. men er m RE -\n\nnur der Beihilfe zum Diebstahl schuldig ist; die diese\nTat betreffende Einsatzstrafe sowie die Gesamtfreiheits-\n\nstrafe von zwei Jahren und vier Monaten hat er aufgehoben.\n\nBei dieser Sachlage war der Haftbefehl aufzuheben (§ 126 Abs. 3, § 120 Abs. 1 StPO). Im Hinblick auf\nden geänderten Schuldspruch ist mit einer deutlich geringeren Einzelstrafe für diese Tat zu rechnen; der\nweitere Vollzug der Untersuchungshaft, die bisher bereits über 17 Monate andauert, wäre unverhältnismäßig.\n\nDer Haftbefehl ı war auch nicht im Hinblick auf.\ndie seit längerer Zeit rechtskräftigen anderen Freiheitsstrafen aufrechtzuerhalten. Bei der Abwägung,\n\nob die weitere Untersuchungshaft zur Bedeutung der\n‚Sache außer Verhältnis steht, ist nur auf die Tat,\n\ndie Gegenstand des Haftbefehls ist, abzustellen\n\n(Boujong in KK, StPO § 120 Rdn. 10). Zwar können weitere\n\n: Taten Anlaß. geben, den Haftbefehl zu ergänzen; eine °\n\n-u- . 2.\n\nun. nn\n\nLET w, -\n\n.__solche Ergänzung. sche det _im vorliegenden Fall je - .\n\ndoch aus,\n\nSchauenburg \"Kuhn Maul\n\nSchikora _ Granderath","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-05-10/1-str-516-85","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 120","ref_norm":"120","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 126","ref_norm":"126","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-05-10/1-str-516-85","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:34.800271+00:00"}}