{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1985-02-26_1_StR_62_85_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1985-02-26","aktenzeichen":"1 StR 62/85","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"2\nPd)\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 62/85 _ BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1. den Schausteller Giuseppe S 9 aus viEEEEEEEE.\ngeboren am ED 1961 in PER (Italien),\n\n2. den Gastwirt Massino P 2 HB zu:\ngeboren am EN 1960 in FR (Italien),\n\nwegen Diebstahls u.a.\n\n- 2.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung - zu III auf Antrag - des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am\n26. Februar 1985 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO\neinstimmig beschlossen:\n\nI. Auf die Revision des Angeklagten Saiz\nwird das Urteil des Landgerichts EIllwangen vom 12. Oktober 1984, soweit es\nihn betrifft,\n\n1.\n\n2.\n\nim Schuldspruch dahin geändert, daß\ndas Verbrechen des Besitzes und Überlassens einer vollautomatischen Selbstladewaffe, das Vergehen des Erwerbs\nund Besitzes einer Schußwaffe sowie\nderen Führen bei einer öffentlichen\nVeranstaltung insgesamt in Tateinheit stehen;\n\nim Ausspruch\n\na) der Einzelstrafe zu II 1 und II 2\nder Urteilsgründe\n\nb) der Gesamtstrafe\n\nmit den zugehörigen Feststellungen\naufgehoben,\n\nII. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Sie hat auch über die Kosten\n\n- 3 -\n\ndes vom Angeklagten Saiz eingelegten\nRechtsmittels zu befinden.\n\nIII. Die weitergehende Revision dieses Angeklagten und die Revision des Angeklagten\nPo werden verworfen. Der Angeklagte\nPo hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nIn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist\nanerkannt, daß die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über mehrere Schußwaffen - auch\nwenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen -\nnur einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt\n(BGH NStZ 1984, 171; BGH, Beschluß vom 3, August 1984\n- 2 StR 207/84; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR\n342/80; Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80).\nStändige Rechtsprechung ist auch, daß Erwerb, Ausübung der tatsächlichen Gewalt und Führen einer\nSchußwaffe eine Tat sind (BGH, Beschluß vom 22. November 1984 - 1 StR 517/84).\n\nIm vorliegenden Fall übte der Angeklagte die\ntatsächliche Gewalt über die Maschinenpistole vom\n17. September 1982 bis Dezember 1982, über den\nRevolver jedenfalls am 24./25. September 1982 aus.\nDeshalb stehen die unter II 1 und II 2 der ÜUrteilsgründe geschilderten Verstöße gegen das Waffengesetz\n\n-L-\n\nin Tateinheit. Der Senat ändert den Schuldspruch;\ndas hat die Aufhebung der Einzelstrafaussprüche\nin diesen Fällen und des Gesamtstrafenausspruchs\n\nzur Folge.\n\n. Im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils\n‘auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen\nRechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten aufgedeckt.\n\nHerdegen Ulsamer Schikora\n\nFoth Granderath","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-02-26/1-str-62-85","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-02-26/1-str-62-85","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:31.970968+00:00"}}