{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1982-06-30_1_StR_208_82_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1982-06-30","aktenzeichen":"1 StR 208/82","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"74\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n1_StR_ 208/82 BESCHLUSS\n30/b.\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Reiseingenieur Franz-Josef A EEE\naus WED, seboren am EEE 1930 ir TEE,\n\nwegen fortgesetzter Steuerhinterziehung\n\n74\n\n- 2.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung des Generalbundesanwalts gemäß § 349\nAbs. 4 StPO am 30. Juni 1982 einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 2. November 1981 mit den\nFeststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung\n\nund Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.,\n\nGründe:\n\nDie bisherigen Feststellungen tragen den Schuldspruch wegen dreier rechtlich zusammentreffender\nVergehen der fortgesetzten Steuerhinterziehung\nnicht. Die Strafkammer teilt lediglich pauschal\ndie Gewinnergebnisse, die Summe der Gewerbeerträge und der steuerpflichtigen Umsätze sowie\ndie Steuerschuld mit. Insbesondere zu den Provisionen aus der Handelsvertretertätigkeit des\nAngeklagten in den Jahren 1970 bis 1975 enthält\ndas Urteil keine näheren Darlegungen. Der Hinweis,\nder Angeklagte habe in der Hauptverhandlung \"die\nrein rechnerische Richtigkeit\" der von den Steuerfahndungsbeanten ermittelten Zahlen eingeräunt,\nerübrigt nicht die erforderlichen Darlegungen.\n\nEs ist nicht ersichtlich, wie die Gewinne, Gewerbeerträge und steuerpflichtigen Umsätze im einzelnen\n\n- 3 -\n\nermittelt und die Steuern errechnet worden sind.\nBei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung\nmüssen die Urteilsgründe in der Regel auch - für\njede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt -\n\ndie Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im\neinzelnen angeben (BGH, Beschl. vom 9. Januar 1980\n- 2 StR 771/79 - bei Holtz MDR 1980, 455; BGH,\nUrt. vom 3. Juni 1980 - 5 StR 542/79; BGH, Beschl.\nvom 17. März 1981 - 1 StR 814/80). Die Mitteilung,\ndie Berechnung der verkürzten Steuern sei von\nder Sachverständigen Mb an Hand der Fahndungsberichte und des Ermittlungsberichts durchgeführt\nworden (UA S. 58), genügt nicht,zumal keinerlei\nAnknüpfungstatsachen mitgeteilt sind und auch nicht\nerkennbar gemacht ist, ob die Strafkammer die Berechnung der Sachverständigen eigenverantwortlich\nnachgeprüft oder die Berechnungsergebnisse ungeprüft übernommen hat.\n\nDas Urteil setzt sich auch nicht in nachprüfbarer\nWeise mit der von dem Mitverteidiger Steuerberater\nGEB aufgestellten \"Gegenrechnung\" (UA S. 58)\nauseinander.\n\nDa schon die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils\nführt, bedarf es einer Erörterung der erhobenen Verfahrensbeschwerden nicht.\n\n24\n\n-h-Im Falle erneuter Verurteilung wird im Rahmen\nder Strafzumessungserwägungen zu berücksichtigen\n\nsein, daß der Angeklagte infolge dieses Verfahrens\nseine selbständige berufliche Existenz verloren hat.\n\nHerdegen Ulsamer Foth\n\nGranderath Schimansky","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-06-30/1-str-208-82","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-06-30/1-str-208-82","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:48.217162+00:00"}}