{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1981-09-24_1_StR_358_81_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1981-09-24","aktenzeichen":"1 StR 358/81","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Je\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 358/81 BESCHLUSS\n24.9.\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\ndie Büroangestellte Christina K giiD au: niii>\nGE, geboren am mE 19.5 in Au,\n\nwegen Betruges\n\n-2- Sc\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung, teilweise auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin\n\nam 24. September 1981 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4\nStPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision der Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Landshut\nvom 23. Februar 1981 im Ausspruch über\ndie Rechtsfolgen mit den zugehörigen\nFeststellungen aufgehoben. In diesem\nUmfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Sie hat auch über die Kosten\nder Revision zu befinden.\n\nGründe:\n\nDie Rüge, § 265 Abs. 1 und 2 StPO sei verletzt,\ngreift durch. Wie das Protokoll ausweist, ist ein\nHinweis, es komme die Unterbringung in einem psychia-\n\ntrischen Krankenhaus in Betracht, nicht erfolgt.\nTrotz der dienstlichen Äußerungen von Vorsitzenden\nund Staatsanwalt läßt sich nicht mit Sicherheit ausschließen, ein ordnungsgemäß erfolgter Hinweis hätte\nzu einer anderen Verteidigung, diese wiederum zu einem\nanderen Urteil geführt. Hierbei kann nicht außer acht\nbleiben, daß einerseits die Unterbringung gem. § 63 StGB eine Maßregel von einschneidender Bedeutung ist,\n\nandererseits die Psychopathien im Hinblick auf § 21\nund - insbesondere - § 63 StGB nicht einheitlich zu\n\n-3-\n\nbeurteilen sind (vgl. LK, 10. Aufl., § 21 Rdn. 34 ff,\n§ 63 Rdn. 3; vgl. auch BGH NJW 58, 2123). Die Kammer\nhebt selbst hervor, es liege hier der \"seltene Fall\"\nvor, in dem die \"Kriminalität ein Ausdruck der Psychopathie\" sei. Dann können aber die Möglichkeit und\n\nder Einfluß etwaiger Beweisamträge und -erhebungen\nnicht von vornherein ausgeschlossen werden.\n\nSollte die neue Verhandlung wiederum verminderte\nSchuldfähigkeit der Angeklagten ergeben, wird das\nLandgericht Gelegenheit haben, die Voraussetzungen\ndes § 63 StGB eingehender als bisher geschehen zu\nprüfen. Hierzu gehört auch die Erörterung, ob die\nvon der Angeklagten zu erwartenden rechtswidrigen\nTaten \"erheblich\" im Sinne von § 63 StGB sein werden\n(vgl. BGH NJW 1976, 1949; Beschluß vom 8. Februar 1978\n- 3 StR 9/78). Das ist vor allem an der früheren Verurteilung - das Landgericht teilt bisher Näheres über\ndie 52 Einzelfälle, die hier zugrunde lagen, nicht mit\nund an den jetzt abzuurteilenden Taten nach Schadenshöhe, Häufigkeit und zeitlicher Abfolge zu messen.\n\n-h- Sc\n\nDa die Beurteilung der Schuldfähigkeit der\nAngeklagten gleichermaßen für die Bemessung der\nStrafe wie für die Frage der Unterbringung von\nBedeutung ist, kann der gesamte Rechtsfolgenausspruch nicht bestehen bleiben.\n\nPikart Ulsamer Maul\n\nSchikora Foth","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-09-24/1-str-358-81","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":4}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-09-24/1-str-358-81","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:35.386540+00:00"}}