{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1981-05-14_1_StR_160_81_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1981-05-14","aktenzeichen":"1 StR 160/81","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 160/81 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Autoverkäufer Stefan von J iii»\n\naus NE, geboren am ii 1951 in Lem,\nzur Zeit in Haft,\n\nwegen schwerer räuberischer Erpressung\n\n29\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. Mai 1981 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4 StPO\neinstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom\n8. August 1980 im Ausspruch über die Rechtsfolgen der Taten aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nEine Verfahrensrüge führt zur Aufhebung des Ausspruchs\nüber die Rechtsfolgen der Taten. Ausweislich des Verhandlungsprotokolls hat es der Vorsitzende vor Beginn der Urteilsverkündung mit stillschweigender Billigung des Gerichts abgelehnt, eine Erklärung des Angeklagten entgegenzunehmen. Dies ist, wie der Generalbundesanwalt zutreffend\ndargelegt hat, rechtsfehlerhaft. Das Gericht ist gemäß\n§ 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Anträge des Angeklagten oder seines Verteidigers\nentgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die\nUrteilsberatung in diesem Zeitpunkt abgeschlossen und der\nneue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen war (vgl. BGH NJW 1967, 2019; RGSt. 68, 88, 89; Gollwitzer LR 23. Aufl. § 246 RdNr. 2; § 268 RdNr.3). Der Herbei-\n\nführung eines Beschlusses gemäß § 238 Abs. 2 StPO bedurfte\nes unter diesen Umständen nicht (BGHSt. 3, 368; 21, 288,\n290; BGH JR 1965, 348). Es kann ausgeschlossen werden, daß\nsich dieser Verfahrensverstoß auf den Schuldspruch ausgewirkt hat, weil der Angeklagte in vollem Umfang geständig\nwar (UA S. 9) und die Voraussetzungen des § 20 StGB mit\nSicherheit nicht vorliegen. Dagegen kann er das Strafmaß\nbeeinflußt haben, wenn der Angeklagte - wie er vorträgt -\nErklärungen oder Beweisamträge zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB abgegeben hätte. Hierzu wird er\nin der neuen Hauptverhandlung Gelegenheit haben.\n\nDie weiteren Verfahrensrügen sind offensichtlich unbegründet. Auch die Nachprüfung des Schuldspruchs auf Grund\nder Sachbeschwerde hat keinen Rechtsfehler aufgedeckt, so\ndaß das Rechtsmittel im übrigen zu verwerfen war.\n\nPikart Herdegen Ulsanmer\n\nMaul Schikora","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-05-14/1-str-160-81","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 238","ref_norm":"238","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 246","ref_norm":"246","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-05-14/1-str-160-81","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:28.575664+00:00"}}