{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1980-04-29_1_StR_44_80_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1980-04-29","aktenzeichen":"1 StR 44/80","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 44/80 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nMichael S ED aus SED, geboren am\nGEEEEEEEB :355 in FB, zur Zeit in Haft,\n\n- Sachbezeichnung: Re u.a. -\n\nwegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers am 29. April 1980 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4 StPO\neinstimmig beschlossen:\n\n7. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Freiburg i.Br. vom 31. Juli 1979\nin den Aussprüchen über die Gesamtstrafen mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des\nLandgerichts zurückverwiesen.\n\n3, Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDie Verfahrensrüge ist nicht ausgeführt und deshalb\nunzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).\n\nDie Überprüfung des Urteils auf die allgemeine Sachrüge hat hinsichtlich der Schuldsprüche und der Einzelstrafaussprüche keine Rechtsfehler aufgedeckt. Die Bildung zweier Gesamtstrafen kann jedoch keinen Bestand haben.\nDer Generalbundesanwalt hat hierzu dargelegt:\n\n„Das Landgericht hat den Angeklagten unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Staufen\nvom 18. Januar 1979 (1 Ds 113/78 a-c) wegen\nräuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tat-\n\neinheit mit Raub und gefährlicher Körperverletzung\nund wegen Diebstahls in 6 Fällen, davon in einem\nFall in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis,\nund wegen versuchten Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Außerdem\nhat das Landgericht gegen den Angeklagten wegen\nDiebstahls und versuchten Diebstahls eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten ausgesprochen. Die\nBildung der letztgenannten Gesamtfreiheitsstrafe\nist rechtsfehlerhaft. Die dieser Gesamtstrafe zugrunde liegenden Taten hatte der Angeklagte in der\nNacht zum 31. März 1978 und in der Nacht zum 6. April\n1978 begangen (UA S. 14). Die Tatzeiten lagen also\n- ebenso wie die der weiteren im vorliegenden Verfahren abgeurteilten Handlungen - vor der Verurteilung des Angeklagten durch das Amtsgericht\nStaufen am 18. Januar 41979. Das Landgericht hätte\ndeshalb unter Einbeziehung des genannten Urteils\ndes Amtsgerichts Staufen wegen der hier abgeur-\n\nN\n\\\n\nteilten Taten eine einheitliche Gesamtstrafe bilden\nmüssen. Durch diesen Rechtsfehler ist der Angeklagte\nbeschwert,\"\n\nDem tritt der Senat bei.\n\nPikart Woesner Richter am Bundesgerichtshof Zipfel\nist wegen Versetzung in\nden Ruhestand an der Unterschriftsleistung\nverhindert.\n\nPikart\n\nKuhn Maul","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-04-29/1-str-44-80","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-04-29/1-str-44-80","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:14.267756+00:00"}}