{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1979-05-15_1_StR_15_79_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1979-05-15","aktenzeichen":"1 StR 15/79","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"B/4\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 15/79 BESCHLUSS\nAsıy\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Möbelpacker Heinrich MB aus Mu,\n\ndort geboren an. — 1929,\n\nwegen Körperverletzung mit Todesfolge\n\nOo\n\n3L\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers am 15. Mai 1979 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4 StPO\neinstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts München I vom\n19. September 1978 im Strafausspruch mit\nden zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird in diesem Umfang zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten der Revision, an eine andere\nals Schwurgericht zuständige Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zur Freiheitsstrafe von drei\nJahren sechs Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten rügt Verletzungen des förmlichen und des materiel-\n\nlen Rechts. Die Sachbeschwerde führt zur Aufhebung des\nStrafausspruchs.\n\nDer angetrunkene Angeklagte hatte im Verlauf einer\nAuseinandersetzung mit einem Kraftfahrer, über dessen\nverkehrsbehinderndes Parken er verärgert war, einen Mitfahrer mit zwei wuchtigen Faustschlägen ins Gesicht zu\nBoden gestreckt und dadurch bei dem Tatopfer Hirnblutungen\n\nverursacht, die einige Tage später zum Tode führten. Die\nStrafkammer geht davon aus, daß die Steuerungsfähigkeit\ndes Angeklagten zur Zeit der Tat infolge der Alkoholbeeinflussung und der Verärgerung sowie wegen vom Angeklagten in früheren Jahren möglicherweise erlittener\nSchädeltraumen erheblich vermindert war. Sie hat die\nStrafe gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB gemildert.\n\nDie Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob die\nStrafkamner sich bewußt war, daß die verminderte Schuldfähigkeit statt zu einer solchen Strafmilderung zur Annahme eines minder schweren Falles und damit zur Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Sonderstrafrahmens nach § 226 Abs. 2 StGB berechtigte (BGHSt 16,\n360, 362; BGH, Urteil von 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 -\nbei Dallinger in MDR 1975, 542, Beschluß vom 27. April\n1976 - 1 StR 201/76 - bei Holtz in MDR 1976, 813, Beschluß vom 24, August 1977 - 3 StR 301/77). Es erscheint\nnicht ausgeschlossen, daß bei Anwendung dieses Strafrahmens eine niedrigere Strafe festgesetzt worden wäre.\n\nDeswegen kann der Strafausspruch keinen Bestand\nhaben. |\n\n577\n\n2. Im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf\n\nGrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler\nergeben.\n\nPikart Woesner Herdegen\nKuhn Niepel","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1979-05-15/1-str-15-79","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 226","ref_norm":"226","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1979-05-15/1-str-15-79","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:00.088148+00:00"}}