{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1975-09-30_1_StR_427_75_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1975-09-30","aktenzeichen":"1 StR 427/75","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"06Y\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n1 StR 427/75 URTEIL\n30/d, 78\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1. den Hilfsarbeiter Gerhard Andreas S EEE :us\n\nUM, dort geboren am EEE 1957,\n\n2. den Mechanikerlehrling Alfred Karl B GE\naus UM, dort geboren am EEE 1957,\n\nwegen Körperverletzung mit Todesfolge\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung\n\nvom 30. September 1975, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nDr. Pfeiffer,\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nDr. Mösl,\nPikart,\nZipfel,\nHerdegen\nals beisitzende Richter,\nBundesanwalt\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizangestellte >\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das\nUrteil des Landgerichts Ulm (Donau) vom\n21. April 1975 werden verworfen.\n\nJeder Angeklagte trägt die Kosten seines\nRechtsmittels.\n\nVon Rechts wegen\n\n- 3.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten SGB wegen Körperverletzung mit Todesfolge zur Jugendstrafe von einem Jahr,\nden Angeklagten Di® wegen Körperverletzung in zwei\nFällen zur Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die\nStrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Revisionen der\nAngeklagten rügen Verletzung sachlichen Rechts; sie haben\nkeinen Erfolg.\n\nDie Bundesanwaltschaft hat bei Baumeister das öffentliche Interesse hinsichtlich der Strafverfolgung im Falle\nder Körperverletzung zum Nachteil Fi (Tritt auf\nden Bauch) bejaht.\n\nZu näherer Erörterung gibt nur die Verurteilung zur\nJugendstrafe Veranlassung. Soweit die Revision Deus\nNotwehr oder zumindest Putativnotwehr als gegeben ansieht,\nsetzt sie sich mit den Urteilsfeststellungen in Widerspruch. Die Jugendkammer hat ausdrücklich und in rechtlich nicht angreifbarer Weise Notwehr und Putativnotwehr\nausgeschlossen. Ebenso ist auch der Angeklagte Pius\nals der Täter festgestellt, der das am Boden liegende\nOpfer auf den Bauch getreten hat.\n\nDie Jugendkammer hat bei beiden Angeklagten Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld verhängt; sie hat\ndiese zwar knapp, aber ausreichend begründet. Der Tatrichter hat der erforderlichen erzieherischen Einwirkung\nRechnung getragen. Er hat einerseits Jugendarrest oder\nandere Zuchtmittel nicht als angemessen und ausreichend\nangesehen, andererseits die Jugendstrafe zur Bewährung\nausgesetzt.\n\nDem Jugendrichter ist auch nicht verwehrt, die gesetzliche Bewertung der größeren oder geringeren Schwere des in\neiner Straftat hervorgetretenen Unrechts, die in der Strafdrohung des allgemeinen Strafgesetzes ihren Ausdruck gefunden hat, mit zu berücksichtigen (BGH MDR 1972, 431).\n\nDie Revisionen waren daher zu verwerfen.\n\nPfeiffer . Mösl Pikart\nzipfel Herdegen","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-09-30/1-str-427-75","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-09-30/1-str-427-75","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:14.745387+00:00"}}