{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1975-01-22_1_StR_588_74_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1975-01-22","aktenzeichen":"1 StR 588/74","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 588/74 BESCHLUSS\n21.4. 75\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1. den Arbeiter Axel Pomp sus Degiiiume.\nKreis Ug, dort geboren am EEmme 1949,\n\n2. den Arbeiter Klaus R ÜEEmmm> aus ScEEEEEEEe,\ngeboren am EEE 1952 in Kmmmm/ Pam,\n\n3. den Arbeiter Georg BB aus LE, geboren am\n\nEEE 19:5 in AuHHD.\n\nwegen Diebstahls u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 22. Januar 1975 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4 StPO\neinstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten Rs wird das\nUrteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom\n12. Juni 1974, soweit es ihn betrifft,\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte im Fall II 4 der Urteilsgründe des\nBandendiebstahls in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln (§§ 244\nAbs. 1 Nr. 3, 242, 243 Abs. 1 Nr. 1, 52 StGB,\n§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BetMG) schuldig ist;\n\nb) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\n2. Auf die Revision des Angeklagten BEP wird das\nvorbezeichnete Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,\n\na) soweit dieser Angeklagte im Fall II 3 der\nUrteilsgründe verurteilt worden ist;\n\nb) im gesamten Strafausspruch gegen ihn.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten der Rechtsmittel der Angeklagten Reise und BB, an eine andere\n\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n4. Die Revision des Angeklagten PeiEME> und\ndie weitergehenden Revisionen der Angeklag- .\nten Rem und BED werden verworfen.\n\nDer Angeklagte Pogiiiiib trägt die Kosten\nseines Rechtsmittels.\n\n‚Gründe:\n\n1. Der Vorsatz des Angeklagten Ra erstreckte sich\nnach den Feststellungen auch auf den Tascheninhalt, das\nAnsichbringen der Arzneimittel war Teil der Wegnahmehandlung. Der Diebstahl im Fall II 4 der Urteilsgründe steht\ndaher in Tateinheit mit dem Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da nicht auszuschließen ist, daß die hiervon abweichende Auffassung des Landgerichts auch die\nEinzelstrafen in den anderen Fällen beeinflußt hat, war\nder gesamte Strafausspruch aufzuheben.\n\n2. Im Fall II 3 der Urteilsgründe ist - im Gegensatz\nzum Fall I 1 - nicht festgestellt, daß sich der Vorsatz\nder Angeklagten auch auf wertvollere Gegenstände richtete. Da auch das Stemmeisen möglicherweise geringwertig\nwar, könnte die Tat des Angeklagten BED (auf den § 2hl\nAbs. 1 Nr. 3 StGB nicht zutraf) nach 88 248 a, 243 Abs. 2\nStGB in der seit 1. Januar 1975 geltenden Fassung beurteilt werden müssen. Das zwingt insoweit zur Aufhebung\n\nund Zurückverweisung im Schuldspruch und im gesamten\nStrafausspruch, da nicht auszuschließen ist, daß sich\nder Schuldspruch auch auf die anderen Einzelstrafen ausgewirkt hat.\n\n3. Im übrigen sind die Revisionen der Angeklagten\noffensichtlich unbegründet.\n\nRiBGH Dr. Mösl ist\nPfeiffer Loesdau durch Urlaubsabwesenheit verhindert zu\nunterschreiben\n\nPfeiffer\n\nzipfel Herdegen","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-01-22/1-str-588-74","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 242","ref_norm":"242","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 243","ref_norm":"243","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-01-22/1-str-588-74","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:04.438339+00:00"}}