{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1971-12-07_1_StR_253_71_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1971-12-07","aktenzeichen":"1 StR 253/71","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 253/71 BESCHLUSS\nAm\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n10.\n\nwegen fortgesetzten gewerbsmäßigen Bannbruchs u.a.\n\n74\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer in der Sitzung vom 7. Dezember 1971 gemäß § 349\nAbs. 2, 3 und 4 StPO beschlossen:\n\nI. Auf die Revision des Angeklagten Sg\nwird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20. März 1970, soweit es ihn\nbetrifft, dahin geändert, daß die unter\nEinbeziehung der mit Urteil des Amtsgerichts Köln vom 7. Februar 1968 - 15 Ms\n3/68 - verhängten Gefängnisstrafe von\n4 Monaten gebildete Gesamtstrafe in Wegfall kommt und der Angeklagte zu einer\nFreiheitsstrafe von 7 Monaten und 1.000,-- DM\nGeldstrafe verurteilt ist.\n\nII. Auf die Revisionen der Angeklagten Theo\nVE, Roland TE und Hpegen das\nvorbezeichnete Urteil wird die Sache zu\nneuer Entscheidung über die Bildung einer\nGesamtgeldstrafe und über die Kosten der\nRechtsmittel an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nIII. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten\nSEE. Treo VER, Ro1ana Ta und Ha\nsowie die Revisionen der übrigen Angeklagten\nwerden mit der Maßgabe verworfen, daß an die\nStelle der verhängten Gefängnisstrafen und\nErsatzgefängnisstrafen bzw. Ersatzhaftstrafen\nJeweils Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen von gleicher Dauer treten.\n\n- 3.\n\nDie Angeklagten Peter Tagp, Ta\n\nE B 2\nund We haben die Kosten ihrer\nRechtsmittel zu tragen.\n\nGründe:\n\nDie Bildung einer Gesamtstrafe bei dem Angeklagten\nSC var unzulässig, weil die einbezogene Gefängnisstrafe von 4 Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts\nKöln vom 7. Februar 1968 bereits Bestandteil der vom\nLandgericht Stuttgart am 11. März 1970 (1 Ns 1282/69)\n\nrechtskräftig verhängten Gesamtstrafe von 5 Monaten\n\nwar (vgl. BGHSt 20, 292). Es mußte daher bei der in\nder vorliegenden Sache erkannten Freiheitsstrafe von\n7 Monaten (UA S. 168) verbleiben.\n\nBei den Angeklagten Theo Wi, Roland Tg und\n\nHB die u.a. jeweils zu mehreren Geldstrafen verurteilt\nworden sind, aus denen nach bisherigem Recht eine Gesanmtstrafe nicht gebildet werden konnte, ist nunmehr die nach\nneuem Rechtszustand gegebene Notwendigkeit der Gesamtgeldstrafbildung (§ 74 Abs. 2 StGB) zu berücksichtigen.\nInsoweit war Aufhebung und Zurückverweisung geboten.\n\nas\n\nry\n-4 -\n\nIm übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf\nGrund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler ergeben. Es bedurfte lediglich bei allen\nAngeklagten einer Berichtigung der Aussprüche über\ndie Strafart (Art. 95 Abs. 3 1. StrRG).\n\nPfeiffer Mösl Pikart\n\nWoesner Strickert","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1971-12-07/1-str-253-71","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1971-12-07/1-str-253-71","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:33.320757+00:00"}}