{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1970-05-26_1_StR_524_69_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1970-05-26","aktenzeichen":"1 StR 524/69","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 524/69 BESCHLUSS\nKL.\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden kaufmännischen Angestellten Chretien Km;\n\nohne festen Wohnsitz, geboren am @. EB 319\n\nin CB, zur Zeit in anderer Sache in Sicherungsverwahrung,\n\nwegen Betruges\n\nan\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers in der Sitzung vom 26. Mai 1970 gemäß § 349\n\nAbs. 2, 3 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n: 1. Dem Angeklagten wird auf das Gesuch vom\n10. September 1969 Wiedereinsetzung in\nden vorigen Stand gegen die Versäumung\nder Frist zur Begründung der Revision\ngegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17. Februar 1969 gewährt.\n\nDer Verwerfungsbeschluß des Landgerichts\nvom 11. August 1969 wird hiermit gegenstandslos.\n\nDie Kosten der Wiedereinsetzung trägt der\nAngeklagte.\n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das\ngenannte Urteil\n\na) im Schuldspruch dahin geändert und neu\ngefaßt, daß der Angeklagte des Betrugs\nin 17 Fällen, zweier Vergehen der Unterschlagung, eines Vergehens der Urkundenfälschung und eines Vergehens der Hehlerei\nschuldig ist,\n\nb) im Strafausspruch zu den Fällen der Unterschlagung, Urkundenfälschung und Hehlerei\ndahin berichtigt, daß an die Stelle der\nim einzelnen verhängten Gefängnisstrafen\nFreiheitsstrafen von gleicher Dauer treten,\n\nr\n\n- 3 -—-\n\nc) im Strafausspruch zu den Betrugsfällen und zur Gesamtstrafe mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben; insoweit wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nSoweit das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende\nRecht in Betracht kommt, läßt die Nachprüfung des Urteils\nauf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler\nerkennen. Jedoch nötigen die seit dem 1. April 1970 in\nKraft befindlichen neuen strafrechtlichen Vorschriften\nzur Neufassung des Schuldspruchs und - von teilweiser\nBerichtigung abgesehen -— zur Aufhebung des Strafausspruchs.\n\n§ 264 StGB ist durch Art. 1 Nr. 77 1. StrRG aufgehoben worden. Außerdem ist § 20 a StGB ersatzlos weggefallen (Art. 1 Nr. 6 des 1. StrRG). Die entsprechende\nBeschränkung des Schuldvorwurfs führt dazu, daß auch\nder Strafausspruch, soweit er auf den aufgehobenen Vorschriften beruht, und der Ausspruch der Gesamtstrafe\neinschließlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung\nkeinen Bestand haben kann. Die Berichtigung des Strafausspruchs im übrigen folgt aus Art. 95 Abs. 3 des 1. StrR6G.\n\nBei Neubemessung der Strafe wird § 17 n.F. StGB zu\nberücksichtigen sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom\n\n3. April 1970 - 2 StR 47/70, zum Abdruck in BGHSt\n\nvorgesehen).\n\nPfeiffer Seibert Loesdau\n\nPikart Woesner","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-05-26/1-str-524-69","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-05-26/1-str-524-69","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:16.228853+00:00"}}