{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1970-03-10_1_StR_518_69_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1970-03-10","aktenzeichen":"1 StR 518/69","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1_StR 518/69 BESCHLUSS\n\n1.\n\n2.\n\n3.\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Kfz-Mechaniker Konrad EB aus 7\n\ngeboren am EB. EB 1944 in De, zur Zeit in\nUntersuchungshaft,\n\nden Hilfsarbeiter Franz Si EEEEB aus Degi-SB, üort geboren an @. GEEEB 1952,\n\nden Automechaniker Heinz R @EEEEEEED zus Degi-WEB, ort geboren am &B. GEB 1949, zur Zeit in\nUntersuchungshaft,\n\nden Betriebsschlosser Ludwig 5 i MMEEEEEMB- aus DegB-GEM, dort geboren an. EEE 1949, zur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nden Malergehilfen Rudolf Sch EEE zus ACH:\ngeboren am W. EEE 1950 in CB, zur Zeit in\n\nUntersuchungshaft,\n\nden Schlosser Ludwig S END aus DENE:\ngeboren am DB. EEE 1949 in Do, zur Zeit in\n\nUntersuchungshaft,\n\nden Hilfsarbeiter Werner E BEER aus Dei,\ndort geboren an. EB 1949, zur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Notzucht, schweren Diebstahls u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf\nAntrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der\nBeschwerdeführer in der Sitzung vom 10. März 1970 einstimmig beschlossen:\n\n1.\n\nDie Revisionen der Angeklagten Konrad EB,\nFranz SIR, REM, Ludwig Si@iiD,\nSchB und SEEMEER gegen das Urteil des\nLandgerichts Deggendorf vom 13. Juni 1969\nwerden verworfen. Jeder Beschwerdeführer\nträgt die Kosten seines Rechtsmittels.\n\nDie von den Eheleuten Konrad und Lieselotte\nEEB als gesetzlichen Vertretern des Angeklagten Werner Ei gegen das vorbezeichnete\nUrteil eingelegte Revision wird verworfen.\nDie Beschwerdeführer tragen die Kosten ihrer\nRechtsmittel; sie haften hierfür jedoch nur\nmit dem ihrer Verwaltung unterstehenden Vermögen dieses Angeklagten.\n\nDie Untersuchungshaft seit dem 14. Juni 1969\nwird den Angeklagten auf die Strafe angerechnet und zwar - mit Ausnahme der Untersuchungshaft des Angeklagten Konrad EBD -\nsowohl auf das Mindestmaß als auch auf das\nHöchstmaß der Jugendstrafe.\n\nGründe:\n\nDie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der\nAngeklagten ergeben. Die Rechtsmittel waren deshalb gemäß § 349 Abs. 2, 3 StPO durch Beschluß zu verwerfen.\n\nDie Eltern des Angeklagten Werner EB tragen zwar\ndie Kosten ihrer erfolglos gebliebenen Rechtsmittel; sie\nhaften hierfür aber nur bis zur Höhe des von ihnen verwalteten Vermögens ihres Sohnes Werner E@MB (BGH NIW 1956,\n520 Nr. 23).\n\nDie Anrechnung der Untersuchungshaft des Angeklagten\nKonrad EB ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Satz 1 StGB i.d.F.\ndes 1. StrRG. Den übrigen Angeklagten wird die Untersuchungshaft gemäß § 52 Abs. 2 (2, Alternative) JGG angerechnet;\nwegen der Anrechnung auf die Höchst- und Mindeststrafe vgl.\nBGHSt 10, 21 £,\n\nPfeiffer Seibert Loesdau\n\nPikart Zipfel","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-03-10/1-str-518-69","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 60","ref_norm":"60","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-03-10/1-str-518-69","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:11.264459+00:00"}}