{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1968-11-26_1_StR_527_68_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1968-11-26","aktenzeichen":"1 StR 527/68","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"1 StR\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n527/68 BESCHLUSS\n\nAbm\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Kaufmann Miezyslaw S EEE ‚, ohne festen Wohn-\n\nsitz, geboren am EEE 1927 ir Hu Tosen,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls\nim Rückfall u.a.\n\nr\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf\nAntrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des\nBeschwerdeführers in der Sitzung vom 26. November 1968\neinstimmig gemäß § 349 Abs. 4 und Abs. 2 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten Si „irä\ndas Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom\n11. April 1968 insoweit, als es die Voraussetzungen des Rückfalls beim Betrug als gegeben erachtet, und im gesamten Strafausspruch.\nmit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIn diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht\nKarlsruhe zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten\nwird verworfen.\n\nGründe:\n\nDie Verurteilung wegen Rückfallbetruges leidet daran,\ndaß das Urteil die Begehungszeit der zweiten Betrugstat\nnicht mitteilt. Die sich hieraus ergebenden Zweifel an\nder Verwertbarkeit der Vortaten gemäß § 264 StGB, die\nsich auch aus dem Urteilszusammenhang nicht beseitigen\nlassen, nötigen bereits insoweit zur Aufhebung.\n\nDurchgreifende Bedenken ergeben sich aber auch gegen\ndie Anwendung des § 20 a Abs. 1 StGB. Als frühere Verurteilungen im Sinne dieser Vorschrift führt das Urteil\ndie Bestrafung vom 28.2.1962 wegen versuchter Notzucht\n\n1}\n\n(1 Jahr 6 Monate Zuchthaus) und die vom 7.4.1964 wegen\ngewerbsmäßiger Hehlerei (3 Jahre Zuchthaus) an. Bei der\nGesamtwürdigung der Taten -— unter Einbeziehung der neuen\nVerurteilung - kommt das Landgericht jedoch zu dem Ergebnis, daß sich bei dem Angeklagten ein innerer Hang\nzur Begehung von Vermögensdelikten entwickelt habe (UA\n\nS. 21), obne mitzuteilen, inwieweit die versuchte Notzucht Auswirkung dieses Hanges sein soll. Darin liegt\neine Unstimmigkeit, die auch nicht dadurch ausgeräumt\nwird, daß das Urteil die Gefährlichkeit des Angeklagten\n\nzugleich aus seiner Neigung zu Gewalttaten ableitet und\ndaß es hierfür das versuchte Notzuchtsverbrechen heranzieht (UA S. 22).\n\nDa nicht auszuschließen ist, daß die gesamte Straffestsetzung auf diesem Mangel beruht, ist der Strafausspruch im ganzen aufzuheben. Die Zurückverweisung der\nSache im Umfang der Aufhebung beruht auf § 354 Abs. 2\nStPO.\n\nN\n\nIm übrigen ist die Revision zu verwerfen, da die\nNachprüfung des Urteils weitere Rechtsfehler nicht erkennen läßt.\n\nHübner Loesdau Pikart\nPfeiffer Zipfel","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1968-11-26/1-str-527-68","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1968-11-26/1-str-527-68","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:55.233151+00:00"}}