{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1967-12-12_1_StR_529_67_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1967-12-12","aktenzeichen":"1 StR 529/67","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"A [9\n\n2063 026\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n—— une re ee\n\n12 7, 2, URTEIL\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Hilfsarbeiter Dieter Hy aus UEB-ED EEE, geboren am WE 1945 in vo, zur Zeit\n\nin Untersuchungshaft,\n- Sachbezeichnung: Heil u.a. -\n\nwegen gemeinschaftlichen schweren Raubes u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 12. Dezember 1967, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Dr. Hübner\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Dr. Seibert\nBundesrichter Loesdau\nBundesrichter Mai\nBundesrichter Dr. Pfeiffer\n\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt Dr. Bw in der Verhandlung,\nSteatsanwaolt EB bei der Verkündung\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangesteliter\nals Urkundsbeanter der Geschäftostelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Mannheim vom 29. Ju\nni 1967 je mit den Feststellungen aufgehoben,\nsoweit er wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Pateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist\nund zur Gesamtstrafe. In diesem Umfang wird\ndie Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels,\nen eine andere Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nVon Rechts wegen\n\nALU\n/\n\n- 3.\n\nGründes\n\nEy ee ee ur ae ze yo;\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter\ngemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung in\nTateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen\ngemeinschaftlichen schweren Raubes zur Gesamtstrafe von\nzwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.\n\nMit seiner Revision erhebt der Angeklagte die Sachrüge; er beanstandet ferner das Verfahren.\n\nDie zugelassene Anklage hat dem Angeklagten einen\ngemeinschaftlich begangenen Raub gemäß 85 249, 250 Abs. 1\n\"Nr. 3, 47 StGB zur last gelegt. Zutreffend rügt die Revision, daß der nach § 265 StPO gebotene Hinweis zur Verurteilung aus §§ 255, 45, 223 a StGB nicht erfolgt ist.\nDenn der Vorsitzende der Strafkammer hat ausweislich der\nSitzungsniederschrift lediglich erklärt, daß der Angeklagte \"anstatt wegen schweren Raubes auch wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung (§ 223 a StGB) begangen in\nTateinheit mit Sachhehlerei (§ 259 StGB) bestraft werden\nkann\". Der Senat kann nicht ausschließen, daß der Angeklagte dadurch in seiner Verteidigung gegen eine Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - in fateinheit mit gefährlicher Körperverletzung -\n\nbeschränkt worden ist. las Urteil ist daher insoweit und\nauch hinsichtlich der Gesamtstrafe aufzuheben. Der rechtsfehlerfreie Schuld- und Strafausspruch wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes bleibt hiervon unberührt.\n\nHübner Seibert . Toesdau\n\nMai Pfeiffer","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-12-12/1-str-529-67","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 259","ref_norm":"259","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-12-12/1-str-529-67","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:43.063291+00:00"}}