{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1967-10-03_1_StR_384_67_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1967-10-03","aktenzeichen":"1 StR 384/67","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"2049 039\nBRUNDESGERICHTSHOF\n\nPLZLILELT PP TIER.\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n. 1_StR 384/67 URTEIL\n>/ao\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Kraftfahrer Hermann Josef RD aus voii\n\n(Kreis Dgg), geboren am 93:1 in re (Kreis Dow,\n\nwegen Körperverletzung mit Todesfolge.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nitzung vom 3. Oktober 1967, an der teilgenommen haben:\n Senatspräsident Dr. Hübner 0...\n00 Bundesrichter Dr. siert u\n. „Bundesrichter Dr. Pfeiff\nnn sale beisitzende: Richter,\n.... „ Bundesanwalt\nStaatsanwalt\n.. Justizobe reti Be\nfür echt er annt: u else TE sr ask\nu 0. Die Revision des Ange\nnn im Landgericht Ko ee\n13. Dezember 1966 wird verworfen.\ndes Rechtsmittels zu t\na ‚de\n' Monaten verurteilt eR\nlichen Rechts gerügt wird, hat keinen Erfolg.\n\n00.\n\nden Bekundungen. des enger L\n‚geklagte bereits bei seiner Frage. den Hals von. rn\n’faßt\" haben soll (UA S. 8). Somit kann auch Kg ) de\n\naehianen haben. Das Urteil eraib\n\nseits ausschlossen, als“ er den hilflosen ar\nHinfassen zum Hals angriff. Damit scheidet auch re |\n wehrsund Notwehrexzess aus. Rechtlich bedenkenfrei konnte . En\nder Tatrichter den Biß in den Daumen als |\ndes x werten, so daß die weiteren Handlungen des Angeklagten nicht. durch Notwehr gedeckt sind (RESt 67, 337).\nIm seinen Daumen vom Biß zu lösen, war es übrigens auch -\n\nu 5 Ai\n\nDer Tathergang zerfällt nach den Feststellungen, in zwei\n\nAbschnitte, Der erste, die \"Kanpelei\" zwischen. dem An-\n\ngeklagten und dem später getöteten K@; var mit dem ge-\n\n meinsamen Sturz an der Rinne auf die Straße beendet (US. 3\n\nund 11). Kg lag auf dem Rücken. Der Ang eklagte kniete\nüber ihm und hatte dessen Körper zwischen seinen Ober-\n\nschenkeln. Er war nach seiner Position eindeutig Sieger. Das. u\nergab sich auch aus den Worten: \"Na, was willst Du armes\nWürstchen jetzt noch\". Das. Schmurgericht | konnte dieses ver- |\nhalten ohne Rechtsfehler als gegen .\n verletzung \"mit ‚ebenso\n\ngegenseitiger 1 Binmilligung sin sime\n\n‚des 5: 226 a StGB\". ' ansehen. tun: 8. ‚1m.\n\nı nden an den Hals as unter.\n\nklagten bei dem Hinführen der Ber in N\n\n. anpaen Aefenn ae a\n\nnee\n\n‚gebotene Notwehr\n\nopf des Angeklagten dreimal mit\n\nme ut den harten Ann zu ı schlagen. und. so ‚den späteren 26:\n\n.. . - 2 .\n- .. .. . . De .... . LEE nn EEE \" \"L . \"0. . “.. .. en Ze EEE\n. . ww - . .'+ . . ... . .. . a. .. .. Pr .. 5 . -\nFIR ..... vr ne . . . DE ee EL . er. . . . ... .\n# . . lg te re Ten, . un u a a Dean a Re en . . . 4\n-, 7 we. ee \" on cmh .. sat. ur un nd tt et ... Pa EEE ec a te ee en . .\n. . . . . re . ' . a Pa u, l. . . .. . in en oa et ee en *\nFa En DEE DE ” ... ’ De En . - .. ‚’\nn , - r .. „ .. et ” ”\n- “ oo. \" . \" \" . 0” -... \" ' .\n.... ’ Be . \" .” ..% .. ' .\n.r “ . . . \" \" . -. . - . . . * “ ' * “\n.. .. nt tan -. - ..... . . r\n\n| -A-\n\n| Auch die übrigen Voraussetzungen einer Körperverletzung\n| mit Todesfolge sind bedenkenfrei dargetan. Die weitere\n\n| Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung\n| hat keinen Rechtsfehler ergeben.\n\nHübner | Seibert . Mai\n\nPikart Pfeiffer\n\nee","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-10-03/1-str-384-67","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-10-03/1-str-384-67","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:38.485075+00:00"}}