{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1964-04-07_1_StR_57_64_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1964-04-07","aktenzeichen":"1 StR 57/64","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"StR 57/64 2121 047\n\nIm Namen des Volkes\n\nIn der Strafsache\n\ngegen\n\nden kaufmännischen Angestellten Walter M Ep aus\n\nEEE zeboren zn MEN 1920 ir PO:\n\nwegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kind u.a.\n\nhat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 7. April 1964, an der teilgenommen haben:\n\nBundesrichter Dr. Seibert\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Dr. Willms\nBundesrichter Dr. Hübner\nBundesrichter Meyer\n\nBundesrichter Dr. Sanders\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwalt Dr.\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellter\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das\nUrteil des Landgerichts Mannheim vom 25. Oktober 1965 wird verworfen.\n\nEr hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen fortgesetzter\nUnzucht sowie wegen gemeinschaftlicher Fremdabtreibung,\nunter Einbeziehung einer früher - wegen Verführung -\nverhängten Gefängnisstrafe zu einer Gesamtstrafe von\neinen Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt,\n\nDer Angeklagte hatte im Sommer 1958 mit der noch\nnicht 14 Jahre alten Schülerin Brigitte Hgg, mit deren\nEltern er befreundet war, wiederholt unzüchtige Handlungen vorgenommen (Zungenküsse, Betasten der;iBrust).\nHierin wurde das fortgesetzte Verbrechen nach § 176\nAbs. 1 Nr. 3 StGB gesehen. Später unterhielt der Angeklagte mit dem Mädchen ständigen Geschlechtsverkehr,\nworauf cs von ihm schwanger wurde, Dies führte zu der\nihm zur Last gelegten Abtreibung, die er, gemeinsam mit\nder Mutter der Jugendlichen, im März 1959 an Brigitte\nvornahm. Er setzte den Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen bis ins Frühjahr 1963 fort. Brigitte bekam von\nihm im Mai 1961 ein Kind (S. 14 UA).\n\nLand 0\n\na FR\n\n- 3.\n\nDie Revision des Angeklagten erhebt Verfahrensrügen\nund die Sachbeschwerde.\n\nDie Verfahrensrügen sind sämtlich offensichtlich unbegründet. Bezüglich der fortgesetzten Unzucht (§ 176\nAbs. 1 Nr. 3 StGB) ist der Schuldumfang genügend angegeben.\n\nWie die Urteilsgründe (S. 6 - 8, 11) ergeben, hat die\nStrafkammer cinigermaßen hinreichend den Zeitraum umrissen, innerhalb dessen sich die Unzuchtshandlungen\nabgespielt haben. Zweifel hinsichtlich der Rechtskraftwirkung Können nicht entstehen. Auch ist ausgeschlossen,\ndaß eine genauere Feststellung der Eingelakte das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können\n(vgl. Urteil des Senats vom 7. Januar 1964, 1 StR 521/63\nmit weiteren Nachweisen). Es ist daher kein den Angeklagten\nbeschwerender Rechtsfehler, daß die Mindestzahl der\n\n-A-Einzelvorkommnisse nicht angegeben worden ist. Zwischen\nden Feststellungen S. 7 und 11 UA besteht kein durch-\n\ngreifender Widerspruch.\n\nDie sonstigen Angriffe der Verteidigung gehen offensichtlich fehl.\n\nSomit ist die Revision als unbegründet zu verwerfen.\n\nSeibert Willms Hübner\n\nMeyer Sanders\n\n4","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-04-07/1-str-57-64","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":2}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-04-07/1-str-57-64","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:49.265035+00:00"}}