{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1960-01-19_1_StR_669_59_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1960-01-19","aktenzeichen":"1 StR 669/59","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"1 StR 669/59 253 038 7\n\nIm Namen des Volkes\n\nIn der ‚trafsache\ngegen\n\nden Gipser und Rentner Franz > EEE zus Ag\nKreis N@-U@D geboren an @. EEE ED in . u:\n\nsgen versuchter Abtreibung\n\nhat der l. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 19. Januar 1960, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Dr. Geier\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Dr. Peetz\nBundesrichter Dr. Yillms\nBundesrichter Fischer\nBundesrichter Dr. Faller\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof >\nin der Verhandlung,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtsnof «REED\nbei der Verkündung\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizangestellter\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\nfür Recht erkannt:\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Memmingen vom B. Oktober 1959 im\n\nFalle 1 (Schw) aufgehoben und das Verfahren\neingestellt.\n\nDie insoweit erwachsenen ausscheidbaren Kosten\nfallen der suautskasse zur Last.\n\nAufgehoben wird ferner der Ausspruch über die Gesamtstrafe mit „.u Peststellungen. In diesen Umfange\nwird die Sache zur neuen Verhandlung una „ntecheidung, auch über die weiteren Kosten des kechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.\n\nIm übrigen wird die Revision verworfen.\n\nVon xechts wegen\n\n’\n_ —\n\nGründe:\n\nm a Stud die au en m mn a md nn\n\nDas Lendgericht hat den Angeklagten wegen versuchter\nAbtreibung in fünf Fällen zu einer Gesamtstrafe von einen\nJahr Gefängnis verurteilt und die zu den Taten benutzten\nInstrunente eingezogen.\n\nDie Revision des Angeklagten rügt Verletzung des sachlichen Strafrechts. sie hat teilweise Erfolg.\n\n1. Im Falle 1 (Sch wurde die Tat nach den Urteilsfeststellungen in Jahre 1948 begangen. Die Strafkamser hel\neinen minder schweren Fall im Sinne des § 212 ibs. 3 StGB\nangenommen und auf eine Einaelstrafe von vier Monaten Gefänynis erkannt. Wie sie in den Urteilsgründen selbst ausführt, wurde hierbei § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 31. Dezember 1949 (BGBl Ss. 37)\nübersehen. Da die Gewährung von Straffreiheit ein Verfanrenshindernis ist, das auch noch im Revisionsrechtszuge von\nAmts wegen berücksichtigt werden muß, war in diesem falle\ndie verhängte Strafe aufzuheben und das Verfahren einzustellen.\n\nNach dem Wegfall dieser Einzelstrefe mußte auch der\nausspruch über die Gesamtstrafe (einschließlich der Einziehung) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache\nin diesem Umfange an das Landgericht zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung zurückverwiesen werden. Dagegen war nach\nSuchlage mit Sicherheit auszuschließen, daß die übrigen\n„inzelstrafen hiervon berükrt werden.\n\n-3-\n\n2. Auf die allgemeine Sacarüge, die nicht näher ausgeführt ist, hat der Senat außerdem das ganze Urteil überprüft; es läßt jedoch keine den Angeklagten belastenden\nRechtsfehler erkennen, . j n\n\nDie weitergehende Revision war daher zu verwerfen.\n\nDr. Geier Dr. Peetz _ willms\nFischer Dr. Paller\n\nn","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1960-01-19/1-str-669-59","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1960-01-19/1-str-669-59","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:14:39.720587+00:00"}}