{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1957-12-17_1_StR_591_57_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1957-12-17","aktenzeichen":"1 StR 591/57","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"den Rentner Jose! Tip u: A (Kreis DAMEED-\n\nwegen Unzucht ni Kindern\n\n7\n\ndes Bundesgerichishofs in der Sitzung\n\nFi\n\ni\nvom 17. Dezember 1957, an der teilgenommen haben:\n\nBundesrichter Dr. Peeiz\nals Vorsitzender;\n\nBundesrichte er Werner\n\nBunde ‚srichter Hartin\n\nBundesrichter Dr. Hübner\n\nBundesrichter Dr. Hengsberger\n\nals beisitzende Richter, |\n\nObers vaa isanwal t beim Bundesgerichtshof EEE\n\n Verbreter der Bundesanwaltschaft, 5\n\neis Urkur Indobesmter der: Geschäftsstelle,\n\n‚für Recht erkannts\niuf die Revision des Angeklagten wird das\nrteil des Landgerichts Heilbronn. vom.\n21: August 1957 mit- den Feststellungen\nsufgshoben und die Sache zu neuer Verhanddang, auch über die Kosten\nls, an das Lande serichi zurück-\n\nm\n\nGründe:\n\nm nn\n\nDie Strafkemüer hat den Ängeklagten wegen malwerer Verbrechen ser Unavoht nıt Kindern zur Gesamtstrafe von einem\n\nJahr Gerä\nErfolg:\n\nDie Revision des Angeklagten hal\n\n: Das Urteil läßt nicht; mit Gewißheit e\nLandgericht die Aurschrungsfe ihigkeit des (70\n\nunbe straften) Augeklägien von einen rechtl]\nStandpunkt aus \"beurteilt hat. Es gibt ledig c\n\n-führungen des Sachverständigen dazu wieder und schliedt sich\nihnen ohne nähere Begründung an. Schon das ist bederklich\n(BEHST 7, 238), zumal das Landgericht bei der Frage, ob die\nUnterbringung des Angeklagten erforderlich ist, ebenso ver-\n\n“fährt, dene Ausführungen verständigen sind aber such\n\nc\n'in sieh unklar. ihnen ist einmal nicht mit Sicherheit zu\nentnshnen, cb der Gutac hier sei ne Ans sicht, die Zurechnungs-Fähigkeit des Ar ooxisgien sei durch eine fortgeschr ittene\n\nRh versin dert, auf die Annahme einer\n\n.\nEN\n\nc\ninsichts! Fähi igkeit oder des Hemmungs-\n\nn.\n\nseinem schriftlichen Vorgutachten hatte\n\nvernögens gründet. In\n er.feraer, wie das Urteil mitteilt, seine endgültige Stellung-Bahn dazu, ob die Vera atwortlichkei ib des | Angeklagten ni icht\nbkoß erheblich genindert PR - senden gänatich ausg eschloss en\n\nde!\n\n‚der .Haupiverhani dlung vorbe ‚halten. ‚Über dere n. Ergebris\n\niesen Punkie enthält t das Urteil je edoch lediglich Hasiı-\n\nLe\nlungen zur Eins] ichtsfähigkeit des Angeklagten. ähtschei-\n\nber gerade die Frage, ob der Ange klagte Yähig ist,\nva\n\nonen 5 Sinsicht zu handeln. Vie Arteriosklerose an\n\nsein Gehirn ergriffen, wennschon \"relativ am weni ei\nSolche Störungen können das Triebleben krankhafi sntinemnen\nseklagten im Sinne üss\n\n» BGH IM Ir, 5 u. 10 zu\n\nAULSZUODEN\n\nsayalhar:\n\nWELL:\n\nnotwendi klinjschen Kiivtel seiner Sffentlichen\n\nar. Heer > EL Ge\nzur Verfügung\n\nJe\n\neinem Gesundheitsamt. Boweit die Verteiüigung welisre Au\n\nklärung für erforderlich hält, kann sie goeignet\n\nträge in der neuen Verhandlung stellen.\n\nDr. Pesatz werner\nAüpner Dr. Hengsberger","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1957-12-17/1-str-591-57","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1957-12-17/1-str-591-57","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:14:00.196513+00:00"}}