{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1957-04-12_1_StR_40_57_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1957-04-12","aktenzeichen":"1 StR 40/57","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"1_StR_40/57 | 677\n\nIm Namen des Voikes\n\nIn der Strafsaehe\ngegen\n\nden Landwirt Leonhard H nn aus EEE (Landkreis ns\nee geboren am | 1906 in GEHEN > bei Sn\n\nwegen Unzucht nit Kinters,.,.\n\nhat der i, Strafsenat des Bundesgerichtshots. in der Sitzung vom\n12. April 1957, an. der teilgenommen habens.\n\n\"Bundesriehter Dr. Beets.\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Mantel\n\nBundesrichter Werner.\n\nBundesrichter Dr. Schalscha\nBundesrichter Dr. Menges\n\nals beisitzende \"Richter,\n\nOberstaatsanwalt\novale. Vertreter\n\n.Justigangestelltert\nBee als Urkunäsbeamter der. Geschäftsstelle,\n\nder sundesannaltachaft,\n\nfür Recht erkannt:\n\nur die Revision der‘ Staatsannaltschäft wird das\nUrteil des Landgerichts Ansbach vom 13. Dezember\n1956 mit den Feststellungen aufgehoben unä die Sache\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die\n\nKosten des Rechtsmittels,an das Landgericht zurückverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\nDie Jugendkammer hat den Angeklagten, den ein Verbrechen\nder Unzucht mit einem Kinde in zwei Fällen zur Last gelegt\nist, freigesprochen, weil er die beiden Mädchen \"nur ganz\nkurz und flüchtig berührt\" habe. Diese Beurteilung trifft\njedoch nicht zu, wenn man, . wie erforderlich, das gesamte\nVerhalten ües. ängeklagten gegenüber den Kindern zu Grunde\ntest. nn\n\nDer. An\n\nagte, sprach die ihm n unbekannten, noch nicht\nachtjährigen Mädchen ohne ersichtlichen Anlaß auf einen\nFahrweg an, ‚kitzelte Ute DO 1 unter. den Armen, auf ‘dem\nRücken. und über der Hose flüchtig am Bauch, In geschlechtliche Erregung geraten, langte er ihr nun mit einer Hand\nzwiechen die Beine und kam hierbei unter die Hose, wenn\n\nauch nicht. ‚en den Geschlechtsteil des Kindes. Sodann wandte\ner sich an Gerlinde Kr»: faßte mit einer Hand unter ihren.\nRock und. streichelte sie in wollüstiger Absicht ‚stwa viermal\nüber es r Hose. am Bauch. DE\n\nKuna ind unbedeutende Berührungen wie Ze B. ein. Kuß,\ndas Streicheln der Wange oder ‚die: einfache Umartung ee\nKindes (vgl RG IW 1936, 1974 Nr 38;5B615t 2,163, 167)\nsind hoch nicht: unzüchtig im Sinne des § 176 Abs- ı Nr 3.\n. StGB, selbst wenn sie auf Sinnenlus t beruhen.. Die Bandlun- \":\ngen des Angeklagten können jedoch von der äußeren Erhehlich-\n\nkeit sein, wie sie diese Bestimmung voraussetzt. Ein Griff\nunter die lose und zwischen die Beine nach vorangegangenen =\nlängeren Kitzeln an verschiedenen Äörperstellen und nehrfaches\nStreicheln am Bauche verletzen nech der Bewertung der .Ällgemeinheit regelmäßig das Anstands- und Sittlichkeitsgefühl\n\nin geschlechtlicher Hinsicht. Das gilt jedenfalls denn, wenn\n\nIs\nj\n\nder Täter, wie der Angekla;'se, einschlägig vorbestraft\n\nist und nicht den geriugsten Anlaß zu Zärtlichkeiten hatte.\n\nDie Bemerkung des Angeklagten zu Gerlinde Kr ist\nnur für den inneren Tatbestand aufschlußreich. Sie enthält\nentgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft kein Verleiten\ndes Kindes zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne\nder Entscheidung BGHSt 1, 168, 173. u\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrage des Oberbundesanwalts. . ln IT.\n\nDr. Peetz oo Mantel =. +. Werner\n\nDr. Schalscha on Menges","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1957-04-12/1-str-40-57","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1957-04-12/1-str-40-57","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:13:47.169223+00:00"}}