{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1956-07-18_1_StR_441_56_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1956-07-18","aktenzeichen":"1 StR 441/56","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"co\n67.\nOp\n\nIm Nanen des Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\ndie Hausangestellte Therese W CB :.: TEE, seboren am\n\nEEE 1925 in TE (Hunsrück) ,\n- Sachbezeichnung: SB u: -\n\nwegen fahrlässiger Tötung\n\nhat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom l. März 1957, an der teilgenommen habens\n\nSenatapräsident Dr. Hörchner\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Dr. Peetz\nBundesrichter Mantel\nBundesrichter Dr. Hübner\nBundesrichter Dr. Hengsberger\nals beisitzende Richter,\nBundesanwalt Dr. REED in der Verhandlung,\nOberstaatsanwalt ED bei der Verkündung\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellter __ \\\n\n‚als Urkundsbeamter. der Geschäftsstelle, .\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil\ndes Landgerichts. Trier vom 18. Juli 1956, soweit es die\nAngeklagte Ve petrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und\nEntscheidung, auch über die Kosten des Xechtsmittels,\n\nan das Landgericht zurückverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\n\nIm HB -Krankenhaus in Tee verstarb am 22. Juli\n1955 eine Wöchnerin an den Folgen eines Salzsäureeinlaufs,\nden ihr die Krankenpflegerin Se — 3 ) am 14. Juni 1955 infolge\neines Versehens statt. des ärztlich verordneten. Glyzerineinlaufs\nverabfolgt hatte. Zu der Verwechslung war es gekommen, weil\nsich das Glyzerin und die Salzsäure in einander ähnelnden\nFlaschen befanden, Das Glyzerin hatte die Pflegerin auf einer\nFensterbank stehen lassen, weil sie es an jenem Nachmittag\nschon wiederholt gebraucht hatte. Ebendort hatte eine Putzfrau die Salzsäureflasche zusammen mit anderen Gefäßen bereitgestellt, um sie in der Schaffnerei von der Angeklagten Tim»\nnachfüllen zu lassen. Dieser oblag ünter der Aufsicht der Schaffnerin, Schwester EB, öie Ausgabe der Putzmittel.\n\nDie Pflegerin Stoffels ist wegen fehrlässiger Tötung\nrechtskräftig verurteilt, die Angeklagten VEREEED und Schwester AED sinä von einer gleichlautenden Anklage freigesprochen worden. Die Revision der Staatsanwaltschaft wendet\nsich mit der Sachrüge nur gegen die Freisprechung der Ange-\n‚klagten. VORBD. Das Rechtsmittel ist ; begründet.\n\nRechtlich zutreffend ist die Annahme des Landgerichts,\ndaß die Angeklagte den Tod der Wöchnerin rechtswidrig mitverursacht hat. Sie hatte anstelle der vorgeschriebenen\n\"weißen sechseckigen\" Salzsäureflasche (die zerbrochen war),\ndie ihr von der Putzfrau überbrachte \"runde. braune Medikamentenflasche\" mit Salzsäure gefüllt und einige Wochen später\nnochmals nachgefüllt, weil sie vergaß, Schwester AB zu\nmelden, daß vorschriftsmäßige Salzsäureflaschen in der Schaffnerei nicht mehr vorrätig waren. Auch versah sie die gefüllte\n\"Medikamentenflasche\", die nur einen Leukoplaststreifen mit\nder Aufschrift \"Salzsäure\" trug, nicht mit dem vorgeschriebenen\nGiftzeichen.\n\nDer rechtlichen Nachprüfung hält dagegen die Begründung\nnicht stand, mit der die Strafkammer darzulegen versucht, für\ndie Angeklagte seien die Folgen ihres pflichtwidrigen Verhaltens nicht vorhersehbar gewesen. Denn dabei kommt es hier nicht,\nwie die Strafkammer annimmt, in erster Linie darauf an, ob\nder Salzsäure zusamnen ı mit Heilmitteln), sondern vielmehr,\nob sie eine Verwechslung der Gefäße bei ihrem Gebrauch, nach\nEntfernung von dem gewöhnlichen Aufbewahrungsort, in Rechnung\nstellen mußte. Dafür ist aber nicht nur von Bedeutung, daß\ndas Ersatzgefäß eine Wedikamentenflasche\" war, sondern vor\nallem, daß die Angeklagte es selbst sofort als vorschriftswidrig beanstandete; nicht minder, daß sie schon lange Jahre\nin der Schaffnerei beschäftigt und der Krankenhausbetrieb mit\nden ihm eigenen Gefahren ihr daher nicht fremd wars ferner,\ndaß der vorschriftswidrige Zustand schon wochenlang andauerte\nund daß gerade auf ihrem Vorschlag die haltbarere Kennzeichnung\nder Salzsäureflaschen mit Leukoplaststreifen beruhte. Unter\ndiesen Gesichtspunkten wird das Landgericht prüfen müssen, ob\ndie als ein \"einfacher Mensch\" bezeichnete, nur in einem\nbegrenzten Aufgabenkreis unter Anleitung +ätige Angeklagte dennoch die an sich nicht fernliegende Möglichkeit einer Verwechslung der Gefäße und die ‚gefährlichen Folgen hätte erkennen\nkönnen, die‘ eine ‚solche Verwechslung nach sich ziehen muß.\n‚Gerade im Haushalt tätigen Personen pflegt die stark ätzende\nWirkung der Salzsäure bekannt zu sein.\n\nWeiter wird das Landgericht zu prüfen haben, ob der Vorwurf fahrlässigen Verhaltens die Angeklagte auch deswegen\ntrifft, weil sie es unterlassen hat, die Schaffnerin auf die\nNotwendigkeit der Neuanschaffung vorschriftsmäßiger Salzsäure-\n\nflaschen aufmerksam zu machen, und ob eine rechtzeitige\nWeldung die Gefäßverwechslung und deren tödliche Folge\nverhindert hätte.\n\nDr. Hörchner Dr. Peetz Mantel\n\nHübner Dr. Hengsberger","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1956-07-18/1-str-441-56","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1956-07-18/1-str-441-56","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:13:32.804472+00:00"}}