{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-1_NA_1954-03-05_1_StR_670_53_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1954-03-05","aktenzeichen":"1 StR 670/53","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"1_StR 670/53\n\n2288 067°\n\nImNamen des Volkes\n\nIn der Strafsache\n\ngegen\n\nden Gipser Fritz F aus | Gemeinde\nar eboren am\n\n1927 in S ‚ Gemeinde 6 (Kreis S\n\na\n\n);\n\nwegen versuchter Notzucht u.8.\n\nhat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 5. März 1954, an der teilgenommen haben;\n\nSenatspräsident Dr. Hörchner\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Mantel\nBundesrichter Glanzmann\nBundesrichter. Dr. Jagüsch\nBundesrichter Dr. Schalscha\n\nals beisitzende Richter,\nAmtsgerichtsrat BB :.::\n\n. als Vertreter der Bundesarwaltschaft,\n\nJustizangestellter ib\n\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkanntz .\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts in Heilbronn vom 24, September 1953\nim Strafausspruch mit den Feststellungen hierzu aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.\n\nIm übrigen wird die Revision verworfen.\n\nVon Rechts wegen\n\n-2_-\n\nGründe:\n\nDer Angeklagte ist wegen versuchter Notzucht in Tateinheit\nmit Körperverletzung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Seine Revision ist auf die Sachrüge gestützt und hat nur\nzum Strafausspruch Erfolg.\n\n1; »oweit sich der Angeklagte gegen. den Schuldspruch wendet,\nrichten sich seine Ausführungen lediglich gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts; sie sind in diesem Rechtszuge unzulässig (§ 337 StPO). Denkfehler, wie sie der Beschwerdeführer behauptet, sind dem Urteil nicht zu entnehmen. Auch sonst sind\nden Bestand des Urteils gefährdende Rechtsfehler nicht erkennbar.\n\n2, Auch bezüglich des Strafausspruchs würde die Revision an\nsich nicht zum Erfolg geführt haben. Seit dem Erlass des angefochtenen. Urteils ist jedoch der § 23 StGB nF in kraft getreten.\nDiese Bestimmung hat auch das Revisionsgericht in Erwägung zu “\nziehen (§ 2. Abs 2 StGB nF, § 354 a StPO, BGH 1 StR 419/53 vom\n6. Oktober 1953 und 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953 = JZ 1953, ,\n733), Der Angeklagte ist nach der Urteilsfeststellung unbestraft, die jetzt verhängte Strafe liegt unter 9 Monaten. Ob\n\nim übrigen die Voraussetzungen für Strafaussetzung zur Bewährung vorliegen, bedarf der Nachprüfung durch den Tatrichter.\n\nN\n\n. et Irma\n\nHiernach ist das Urteil im Strafausspruch aufzuheben, im\nübrigen ist die Revision zu verwerfen.\n\nDr. Hörchner Mantel Die Bundesrichter Glanz-\n- \" mann und Dr. Jagusch sind _\n\nbeurlaubt und deshalb an de\n\nUnterzeichnung verhindert...\n\nDr. Schalscha j Dr. Hörchner","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1954-03-05/1-str-670-53","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 337","ref_norm":"337","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354a","ref_norm":"354a","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1954-03-05/1-str-670-53","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:12:16.882485+00:00"}}