{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"10. Zivilsenat","decided":"2013-01-23","aktenzeichen":"X ZR 66/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nX ZR 66/12\nvom\n\n23. Januar 2013\n\nin der Patentnichtigkeitssache\n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Januar 2013 durch\nden Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richterin Mühlens und die\nRichter Dr. Grabinski, Hoffmann und Dr. Deichfuß\n\nbeschlossen:\n\nDer Antrag der Beklagten, gemäß § 144 Abs. 1 PatG anzuordnen,\ndass die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil\ndes Streitwerts in Höhe von 50.000 € bemisst, wird zurückgewiesen.\n\nGründe:\n\n1 Die Herabsetzung des Streitwerts nach § 144 Abs. 1 PatG kann dann\nangeordnet werden, wenn die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert die wirtschaftliche Lage der Partei erheblich gefährden würde.\nDies hat die Partei glaubhaft zu machen.\n\n2 Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor. Die Vorlage der Bilanz der Beklagten genügt hierzu nicht. Es ist nicht ersichtlich, ob die Beklagte, die Inhaberin mehrerer Patente ist, über Vermögenswerte verfügt, die sie zur Prozessführung einsetzen kann. Insbesondere hat die Beklagte auch nicht dargelegt, aus\nwelchen anderen Quellen sie bisher die laufenden Verfahren finanziert hat und\nwarum dies nun nicht mehr möglich ist. Die negativen wirtschaftlichen Prognosen, die die Beklagte nach ihrem Vortrag veranlasst haben, den Geschäftsbe-\n\ntrieb ruhen zu lassen, belegen ebenfalls nicht, dass die Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Lage eine Folge der Belastungen mit den Prozesskosten nach dem\nvollen Streitwert ist.\n\nMeier-Beck Mühlens Grabinski\n\nHoffmann Deichfuß\n\nVorinstanz:\nBundespatentgericht, Entscheidung vom 29.02.2012 - 5 Ni 58/10 -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-01-23/x-zr-66-12","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 144","ref_norm":"144","n":2}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-01-23/x-zr-66-12","retrieved":"2026-10-24 08:01:18.733306+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-01-23/x-zr-66-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"10. Zivilsenat","date":"2013-01-23","dockets":["X ZR 66/12"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 23.01.2013 – X ZR 66/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-01-23/x-zr-66-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Der Antrag der Beklagten, gemäß § 144 Abs. 1 PatG anzuordnen,\ndass die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil\ndes Streitwerts in Höhe von 50.000 € bemisst, wird zurückgewiesen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"PatG/144","law":"PatG","abbreviation":"PatG","ref":"144","label":"§ 144 PatG","mentions":2}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T08:01:18.733306+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}