{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"9. Zivilsenat","decided":"2013-01-10","aktenzeichen":"IX ZR 173/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nIX ZR 173/11\n\nvom\n\n10. Januar 2013\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter\nProf. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape\nund die Richterin Möhring\n\nam 10. Januar 2013\nbeschlossen:\n\nDer Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für\ndie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem\nam 14. Oktober 2011 verkündeten Urteil des 16. Zivilsenats des\nOberlandesgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.\n\nGründe:\n\nI.\n\n1 Die Klägerin ist als Rechtsnachfolgerin des am 26. November 2003 verstorbenen B. Gesellschafterin der B.\nGmbH (nachfolgend Schuldnerin), die sich wegen ihrer angespannten finanziellen Situation ab Dezember 2003 durch den Beklagten zu 2, einen Unternehmensberater, und den beklagten Rechtsanwalt zu 3, der Mitglied der beklagten\nPartnerschaftsgesellschaft zu 1 ist, beraten ließ. Der Beklagte zu 4 ist Partner\nder Beklagten zu 1. Um der Schuldnerin die Aufnahme eines neuen Kontokorrentkredits über 500.000 € zu ermöglichen, übernahm die Klägerin im Oktober\n2004 zur Absicherung dieses Kredits eine Bürgschaft in gleicher Höhe. Diese\nließ sie auch im März 2006 weiter stehen, als sich die finanziellen Verhältnisse\nder Schuldnerin zunehmend verschlechtert hatten. Im Verlauf der in den Jahren\n\n2006/2007 durchgeführten Liquidation der Schuldnerin wurde der durch die\nBürgschaft der Klägerin gesicherte Kredit vollständig zurückgeführt. Nachdem\nauf Antrag der Liquidatoren der Schuldnerin vom 22. März 2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden war, nahm der\nInsolvenzverwalter die Klägerin erfolgreich wegen der Eigenkapital ersetzenden\nBürgschaft auf Zahlung von 500.000 € gerichtlich in Anspruch.\n\n2 Die Klägerin begehrt im Wege der Schadensersatzklage wegen Falschberatung von den Beklagten zu 1 bis 4 Zahlung der von dem Insolvenzverwalter\ngegen sie erstrittenen 500.000 €, hilfsweise Zahlung dieses Betrages an den\nVerwalter. Landgericht und Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen. Mit\nder von der Klägerin angestrebten Revision will diese ihr Klagebegehren weiterverfolgen.\n\nII.\n\n3 Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 114 Satz 1 ZPO. Ein\nGrund zur Zulassung der Revision liegt nicht vor.\n\n4 1. Anhaltpunkte für einen Anwaltsvertrag zwischen der Klägerin und den\nBeklagten zu 1 und 3 bestehen nicht. Sie werden in der Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs auch nicht mehr geltend gemacht.\n\n5 2. Das Berufungsgericht hat die Grundsätze der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens zutreffend nicht angewandt. Die Klägerin hatte die volle\n\nDarlegungs- und Beweislast dafür, dass sie die Bürgschaft gegebenenfalls nicht\nübernommen hätte.\n\n6 3. Hinsichtlich der Beklagten zu 2 und 4 sind Gründe, welche die Zulassung der Revision erforderlich erscheinen lassen könnten, nicht zu erkennen.\n\nKayser Vill Lohmann\n\nPape Möhring\n\nVorinstanzen:\nLG Wuppertal, Entscheidung vom 20.01.2010 - 3 O 238/09 -\nOLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2011 - I-16 U 31/10 -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-01-10/ix-zr-173-11","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-01-10/ix-zr-173-11","retrieved":"2026-10-24 08:00:48.894391+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-01-10/ix-zr-173-11","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"9. 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