{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Zivilsenat","decided":"2013-02-06","aktenzeichen":"I ZA 10/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nI ZA 10/12\nvom\n\n6. Februar 2013\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2013 durch\nden Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof.\nDr. Büscher, Dr. Koch und Dr. Löffler\n\nbeschlossen:\n\nDer Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringer\nOberlandesgerichts in Jena vom 17. Oktober 2012 Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.\n\nGründe:\n\n1 Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil\ndie beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Satz 1 ZPO). Die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht\nstatthaft, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer\n20.000 € nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO); er beträgt 10.000 €.\n\n2 Der Kläger hat die Beklagte - soweit hier von Bedeutung - wegen angeblicher Verletzung seiner Urheberrechte an Texten zu drei verschiedenen Bildbänden im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung und Zahlung von Schadensersatz in einer nach Erteilung der Auskunft\nnoch zu bestimmenden Höhe in Anspruch genommen. Das Landgericht hat\ndem Auskunftsantrag hinsichtlich zweier Bildbände stattgegeben; hinsichtlich\ndes dritten Bildbandes hat es den Auskunftsantrag abgewiesen. Mit seiner Berufung hat der Kläger seinen Auskunftsantrag hinsichtlich des dritten Bildbandes weiterverfolgt. Die Beklagte hat im Wege der Anschlussberufung die vollständige Abweisung der Klage beantragt. Das Berufungsgericht hat die Beru-\n\nfung des Klägers zurückgewiesen und auf die Anschlussberufung der Beklagten\ndie Klage insgesamt abgewiesen. Es hat die Revision nicht zugelassen. Mit\nseiner beabsichtigten Beschwerde möchte der Kläger die Zulassung der Revision erreichen.\n\n3 Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst\nsich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Urteils. Der Kläger will sich mit der Revision gegen die Abweisung seiner Klage\nwenden. Der Wert der Beschwer richtet sich daher nach dem Interesse des\nKlägers an einer Verurteilung der Beklagten und entspricht damit dem Streitwert\nder Stufenklage. Den Streitwert der Stufenklage hat der Kläger in der Klageschrift mit 10.000 € angegeben. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer beträgt danach gleichfalls 10.000 €.\n\nBornkamm Pokrant Büscher\n\nKoch Löffler\n\nVorinstanzen:\nLG Erfurt, Entscheidung vom 22.07.2010 - 3 O 1591/09 -\nOLG Jena, Entscheidung vom 17.10.2012 - 2 U 731/10 -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-02-06/i-za-10-12","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"ZPOEG","ref":"§ 26","ref_norm":"26","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-02-06/i-za-10-12","retrieved":"2026-10-24 07:57:02.649554+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-02-06/i-za-10-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Zivilsenat","date":"2013-02-06","dockets":["I ZA 10/12"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 06.02.2013 – I ZA 10/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-02-06/i-za-10-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringer\nOberlandesgerichts in Jena vom 17. Oktober 2012 Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"ZPO/114","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"114","label":"§ 114 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPOEG/26","law":"ZPOEG","abbreviation":"ZPOEG","ref":"26","label":"§ 26 ZPOEG","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:57:02.649554+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}