{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2013-07-18","aktenzeichen":"4 StR 196/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 196/13\n\nvom\n\n18. Juli 2013\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen vorsätzlichen Vollrausches\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts\nund nach Anhörung des Beschwerdeführers am 18. Juli 2013 gemäß § 46 Abs. 1,\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen:\n\n1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag nach Versäumung der\nFrist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 6. Dezember 2012 Wiedereinsetzung in\nden vorigen Stand gewährt.\n\n2. Die Kosten der Wiedereinsetzung hat der Angeklagte zu tragen.\n\n3. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird\nals unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf\nGrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nErgänzend zum Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts vom 6. Mai\n2013 ist anzumerken:\n\nEs kann dahinstehen, ob das Landgericht bei dem Angeklagten rechtsfehlerfrei einen mit einem Alkoholrausch qualitativ nicht vergleichbaren pathologischen\nRausch festgestellt hat oder ob angesichts einer Blutalkoholkonzentration von\n2,37 Promille und des Cannabiskonsums die Annahme eines gewöhnlichen oder\neines so genannten abnormen oder komplizierten Rausches näher gelegen hätte.\nNach den Feststellungen wusste der Angeklagte jedenfalls, dass er durch das Trinken von nahezu einer ganzen Flasche Wodka neben dem Cannabiskonsum in einen\nnicht unerheblichen Rauschzustand geraten werde und wollte dies auch; zugleich\nwar ihm bewusst, dass es infolge der von ihm eingenommenen Medikamente zu\nWechselwirkungen kommen kann (UA S. 17). Er hat folglich beim Rauschmittelgenuss vor Eintritt der Schuldunfähigkeit auch mit diesen die Schuldunfähigkeit\nmöglicherweise mitverursachenden Faktoren gerechnet und sie billigend in Kauf genommen. Der Eintritt eines pathologischen Rauschzustandes würde sich unter diesen Gegebenheiten lediglich als eine unwesentliche Abweichung des tatsächlichen\nvom vorgestellten Geschehensablauf darstellen, die den Vorsatz unberührt lässt.\nDaher kommt hier die Entscheidung des Senats nicht zum Tragen, dass ein pathologischer Rausch vom Betroffenen bei erstmaligem Auftreten in der Regel nicht\n\nvorhersehbar und deshalb schuldlos herbeigeführt ist (Senatsurteil vom 21. Juni\n1994 – 4 StR 150/94, BGHSt 40, 198, 199 f.).\n\nMutzbauer Roggenbuck RiBGH Dr. Franke ist infolge\nUrlaubs ortsabwesend und\ndaher an der Unterschriftsleistung gehindert.\n\nMutzbauer\n\nBender Quentin","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-07-18/4-str-196-13","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-07-18/4-str-196-13","retrieved":"2026-10-24 07:55:05.069149+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-07-18/4-str-196-13","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2013-07-18","dockets":["4 StR 196/13"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 18.07.2013 – 4 StR 196/13","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-07-18/4-str-196-13","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:55:05.069149+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}