{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2012-08-21","aktenzeichen":"4 StR 284/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 284/12\n\nvom\n21. August 2012\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schwerer räuberischer Erpressung\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 21. August 2012 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 sowie § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\n1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Strafkammer des Landgerichts Münster bei dem Amtsgericht\nBocholt vom 27. März 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass vor der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt drei Jahre und sechs\nMonate der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe zu vollziehen\nsind.\n\n2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels\nzu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer\nErpressung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren\nverurteilt. Zugleich hat es die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass fünf Jahre der Strafe vor der\nUnterbringung zu vollstrecken sind.\n\n2 Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO); im Übrigen ist sie offensichtlich unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n3 Nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist der vor der Unterbringung zu vollziehende Teil der Strafe so zu bestimmen, dass nach seiner Vollziehung und einer\nanschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrestes nach § 67\nAbs. 5 Satz 1 StGB nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (BGH,\nBeschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 167/12, Rn. 3). Das Landgericht hat seiner\nBestimmung des Vorwegvollzugs irrtümlich den Zwei-Drittel-Zeitpunkt zugrunde\ngelegt.\n\n4 Einer Zurückverweisung bedarf es deshalb jedoch nicht. Der Senat kann\ndie Dauer des Vorwegvollzugs analog § 354 Abs. 1 Satz 1 StPO selbst auf drei\nJahre und sechs Monate bestimmen, weil das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, dass die Therapie voraussichtlich ein Jahr dauern wird. Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen.\n\n5 Aufgrund des nur sehr geringen Erfolges der Revision, ist es nicht unbillig, dem Angeklagten die vollen Kosten seines Rechtsmittels aufzuerlegen\n(§ 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 StPO).\n\nMutzbauer Roggenbuck Franke\n\nQuentin Reiter","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-08-21/4-str-284-12","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":2}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-08-21/4-str-284-12","retrieved":"2026-10-24 07:55:02.242612+00:00"},"card":{"id":"bgh/2012-08-21/4-str-284-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2012-08-21","dockets":["4 StR 284/12"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 21.08.2012 – 4 StR 284/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-08-21/4-str-284-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Strafkammer des Landgerichts Münster bei dem Amtsgericht\nBocholt vom 27. März 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass vor der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt drei Jahre und sechs\nMonate der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe zu vollziehen\nsind.\n\n2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels\nzu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":2},{"id":"StGB/67","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"67","label":"§ 67 StGB","mentions":2}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:55:02.242612+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}