{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2011-03-31","aktenzeichen":"4 StR 102/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 102/11\n\nvom\n31. März 2011\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\nMenge\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 31. März 2011 gemäß\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des\nLandgerichts Essen vom 15. Oktober 2010 im Ausspruch\nüber den Verfall von Wertersatz aufgehoben.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat die Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens\nmit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt; ferner hat es gegen\nsie den Verfall von Wertersatz nach § 73a StGB in Höhe von 40.000 Euro angeordnet. Gegen dieses Urteil wendet sich die Angeklagte mit ihrer Revision,\nmit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat nur\nzum Ausspruch über den Wertersatzverfall Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Der Ausspruch über den Wertersatzverfall in Höhe von 40.000 Euro kann\nnicht bestehen bleiben.\n\n3 Nach den Feststellungen hat die Angeklagte anlässlich ihrer Vermittlungstätigkeit insgesamt 40.500 Euro als Kaufpreis für gelieferte Drogen von\nM. B. entgegengenommen und an den holländischen Drogendealer\nC. weitergeleitet. Dieser zahlte ihr hierfür Vermittlungsprovisionen in\nunterschiedlicher Höhe.\n\n4 Zwar hat das Landgericht danach rechtsfehlerfrei angenommen, dass die\nAngeklagte aus den angeklagten und abgeurteilten beiden Fällen unmittelbar\ninsgesamt 40.500 Euro im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt hat (vgl.\nBGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 – 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566).\nSie hat das \"Kaufgeld in ihre Verfügungsgewalt ohne Kontroll- oder\nÜberwachungsmaßnahmen\" gebracht (UA 8).\n\n5 Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, hätte das\nLandgericht unter den gegebenen Umständen aber nach § 73c Abs. 1 Satz 2\nFall 1 StGB prüfen müssen, ob die Wertersatzverfallsanordnung ganz oder teilweise zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1984 – 3 StR\n333/84, BGHSt 33, 37, 39 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 364/02,\nNStZ-RR 2003, 75, vom 7. November 2002 - 4 StR 247/02, NStZ-RR 2003, 144\nund vom 14. Mai 2008 - 3 StR 136/08). Die Angeklagte leitete die von ihr vereinnahmten Erlöse an C. weiter und lebte bis zu ihrer Festnahme von\nSozialleistungen. Die Entscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Fall 1 StGB liegt\nim Ermessen des Tatgerichts; der Senat kann sie daher im Revisionsverfahren\nnicht nachholen.\n\n6 Einer Aufhebung der Feststellungen bedarf es bei dieser Sachlage nicht\n(§ 353 Abs. 2 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 – 5 StR 365/07,\nNStZ 2008, 565, 566).\n\nErnemann Solin-Stojanović Cierniak\n\nFranke Mutzbauer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-03-31/4-str-102-11","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73a","ref_norm":"73a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 353","ref_norm":"353","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-03-31/4-str-102-11","retrieved":"2026-10-24 07:54:57.823152+00:00"},"card":{"id":"bgh/2011-03-31/4-str-102-11","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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