{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2015-05-26","aktenzeichen":"3 StR 143/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 143/15\nvom\n26. Mai 2015\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 26. Mai 2015\neinstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nKoblenz vom 8. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen,\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\nhat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\nden Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nErgänzend bemerkt der Senat:\n\nDas Urteil hält der rechtlichen Prüfung auch stand, soweit das Landgericht den Angeklagten im Fall II.5. der Urteilsgründe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt hat.\n\nAllerdings ist das - sachverständig beratene - Landgericht insoweit davon\nausgegangen, dass eine erhebliche Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht sicher ausgeschlossen sei. Diese Annahme begegnet grundsätzlich rechtlichen Bedenken und könnte den Bestand\ndes Schuldspruchs gefährden.\n\na) Eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst\ndann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat, während\ndie Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner\nerheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat. Die Voraussetzungen des § 21 StGB sind\nin den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann zu bejahen, wenn\ndie Einsicht gefehlt hat und dies dem Täter vorzuwerfen ist. Fehlt dem Täter\naus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies\nzum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit\nnicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein\nSchuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 2. August\n2012 - 3 StR 259/12, juris Rn. 5 mwN).\n\nb) Der Senat kann hier aber aufgrund des Gesamtzusammenhangs der\nUrteilsgründe ausschließen, dass das Landgericht bei der Beurteilung der\nSchuld (auch) auf die Einsichtsfähigkeit und nicht allein auf die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten abgestellt hat. Hierfür spricht insbesondere, dass eine\nerhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter\n\ndem Gesichtspunkt einer vorübergehenden krankhaften seelischen Störung\nwegen seines der Tat vorangegangenen Alkohol- und Cannabiskonsums in\nBetracht kam und das Landgericht das Vorliegen aller anderen Eingangsmerkmale des § 20 StGB mit näherer Begründung tragfähig verneint hat.\n\nSchäfer Pfister Hubert\n\nGericke Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-05-26/3-str-143-15","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-05-26/3-str-143-15","retrieved":"2026-10-24 07:54:08.738401+00:00"},"card":{"id":"bgh/2015-05-26/3-str-143-15","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2015-05-26","dockets":["3 StR 143/15"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 26.05.2015 – 3 StR 143/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-05-26/3-str-143-15","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StGB/20","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"20","label":"§ 20 StGB","mentions":3},{"id":"StGB/21","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"21","label":"§ 21 StGB","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:08.738401+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}