{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2014-11-11","aktenzeichen":"3 StR 497/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 497/14\nvom\n11. November 2014\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. November 2014\ngemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 21. Juli 2014 mit den Feststellungen\naufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten\nverurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat mit der Beanstandung einer Verletzung von § 257c Abs. 5 StPO Erfolg.\n\n2 1. Die Rüge ist zulässig erhoben. Dem Vortrag der Revision ist die bestimmte Behauptung zu entnehmen, der Angeklagte sei entgegen § 257c\nAbs. 5 StPO nicht darüber belehrt worden, unter welchen Voraussetzungen und\nmit welchen Folgen sich das Gericht nach § 257c Abs. 4 StPO von dem in Aus-\n\nsicht gestellten Ergebnis einer Verständigung lösen kann. Die im Zusammenhang mit dieser und anderen Beanstandungen gewählten Formulierungen (\"aus\ndem Sitzungsprotokoll ergibt sich nicht\" bzw. \"ausweislich des Sitzungsprotokolls\" bzw. \"lässt sich dem Protokoll entnehmen\") könnten zwar Anlass geben,\nin dem Vorbringen lediglich eine Protokollrüge, nämlich die Beanstandung einer\nunzureichenden Protokollierung der Verfahrensgeschehnisse zu sehen (vgl.\nhierzu BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59,\n130). Indes dient die Bezugnahme auf die Niederschrift hier eindeutig nur der\nBeweisführung hinsichtlich der behaupteten Verfahrensfehler.\n\n3 Die Rüge ist auch begründet. Der Angeklagte ist nicht belehrt worden.\nDer Senat kann nicht ausschließen, dass das Urteil, dessen Feststellungen sich\nauf das \"vollumfängliche Geständnis des Angeklagten\" (UA S. 12) gründen, auf\ndiesem Belehrungsfehler in der Weise beruht, dass der Angeklagte kein Geständnis abgelegt und sich vielmehr gegen den Tatvorwurf verteidigt hätte,\nwenn er ordnungsgemäß belehrt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom\n11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611). Die Sache muss deshalb erneut\nverhandelt und entschieden werden.\n\n4 2. Nur vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Gericht bei dem\nVerständigungsvorschlag zwar einen Strafrahmen, also eine Strafobergrenze\nund eine Strafuntergrenze, angeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar\n2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648), entgegen der Ansicht der Revision bei\neiner Verständigung aber nicht verpflichtet ist, dem Angeklagten auch mitzuteilen, welche Strafe bei einem Schuldspruch nach \"streitiger Hauptverhandlung\"\nin Betracht kommen könnte (BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR\n318/13, NStZ 2013, 671).\n\n5 Der neue Tatrichter wird auch die sachlichrechtlichen Bedenken aus der\nAntragsschrift des Generalbundesanwalts zu berücksichtigen haben.\n\nBecker Pfister Schäfer\n\nGericke Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-11-11/3-str-497-14","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 257c","ref_norm":"257c","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-11-11/3-str-497-14","retrieved":"2026-10-24 07:54:06.195010+00:00"},"card":{"id":"bgh/2014-11-11/3-str-497-14","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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