{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2014-04-15","aktenzeichen":"3 StR 123/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 123/14\nvom\n15. April 2014\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchten Totschlags u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 3. auf dessen Antrag - am 15. April\n2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 17. Oktober 2013, soweit es ihn\nbetrifft,\n\na) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten,\n\nb) im Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld und zum Ersatz des\nmateriellen Schadens des Mitangeklagten für den Angeklagten nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat gegen den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der\nStrafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Viersen vom 13. März 2012 eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verhängt. Im Adhäsionsververfahren hat es den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 20.000 € an den durch die Tat geschädigten Mitangeklagten verurteilt\nund die Verpflichtung des Angeklagten festgestellt, diesem allen aus der Tat\nentstandenen materiellen Schaden zu erstatten. Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat den aus der\nBeschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Der Gesamtstrafenausspruch hat keinen Bestand.\n\n3 Das Amtsgericht Viersen hat gegen den Angeklagten am 13. März 2012\neine Geldstrafe von 90 Tagessätzen ausgesprochen. Danach läge zwar grundsätzlich Gesamtstrafenfähigkeit vor, denn die vom Landgericht nunmehr abgeurteilte Tat hat der Angeklagte bereits am 28. Juli 2011 begangen. Indes teilt\ndas Landgericht den Stand der Vollstreckung der Geldstrafe nicht mit; wäre\ndiese zum Zeitpunkt des landgerichtlichen Urteils bereits erledigt gewesen, so\nwäre der Angeklagte durch die Bildung der Gesamtstrafe beschwert.\n\n4 Zudem hat das Amtsgericht Mainz den Angeklagten nachfolgend am\n8. Mai 2012 wegen schweren räuberischen Diebstahls zu der Freiheitsstrafe\nvon zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Tatzeit teilt das Landgericht\nnicht mit. Der Senat kann nicht ausschließen, dass die der Entscheidung des\nAmtsgerichts Mainz zu Grunde liegende Tat noch vor dem 13. März 2012 be-\n\ngangen wurde mit der Folge, dass insoweit (ebenfalls) Gesamtstrafenfähigkeit\nvorläge.\n\n5 Über die Bildung einer Gesamtstrafe ist deshalb neu zu entscheiden. Die\nbisherigen Feststellungen werden von dem Rechtsfehler nicht berührt und können aufrechterhalten bleiben. Der neue Tatrichter wird zum Stand der Vollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Viersen und zu der vom Amtsgericht\nMainz abgeurteilten Tat ergänzende Feststellungen zu treffen haben.\n\n6 2. Der Adhäsionsausspruch ist unter den im Hinblick auf § 116 SGB X\nbzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des\nAngeklagten nur insoweit besteht, als der Anspruch des Mitangeklagten nicht\nauf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (vgl.\nBGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117).\n\nSchäfer Pfister Hubert\n\nMayer Gericke","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-04-15/3-str-123-14","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"VVG 2008","ref":"§ 86","ref_norm":"86","n":1},{"jurabk":"SGB 10","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-04-15/3-str-123-14","retrieved":"2026-10-24 07:54:03.892492+00:00"},"card":{"id":"bgh/2014-04-15/3-str-123-14","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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