{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2013-05-28","aktenzeichen":"3 StR 121/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 121/13\n\nvom\n28. Mai 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\nwegen zu 1.: Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge\nzu 2.: Besitzes von Betäubungsmitteln\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts\nund nach Anhörung der Beschwerdeführer am 28. Mai 2013 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nDüsseldorf vom 9. Oktober 2012 werden als unbegründet verworfen, da\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349\nAbs. 2 StPO).\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.\n\nDie Gestaltung der Urteilsgründe gibt dem Senat - erneut - Anlass zu folgenden Bemerkungen:\n\nZur Darstellung der Vorstrafen ist es ausreichend, diejenigen Urteile aufzuführen, die\ndas kriminelle Vorleben des Angeklagten prägen und für die Entscheidung von Bedeutung sind. Der wörtlichen Zitierung der Feststellungen in jenen Urteilen bedarf es\ndabei indes nicht (vgl. Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl.\nRn. 268). Ebenso ist die Wiedergabe des vollständigen Bundeszentralregisterauszugs unter Einschluss unbedeutender jugendstrafrechtlicher Maßnahmen wegen\nausländerrechtlicher Vergehen bei einer Verurteilung wegen einer Betäubungsmittelstraftat unnötig. Erst recht ist es verfehlt, den Registerauszug in faksimilierter Form\nim Urteil wiederzugeben und dadurch Lesbarkeit und Verständnis der Urteilsgründe\nzu erschweren.\n\nDie Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme\nenthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so\nfestgestellt worden sind. Es ist regelmäßig untunlich, die Zeugenaussagen aus dem\nErmittlungsverfahren und aus der Hauptverhandlung der Reihe nach und in ihren\nEinzelheiten mitzuteilen und den Inhalt der überwachten Telekommunikation wörtlich\noder auch nur in einer ausführlichen Inhaltsangabe wiederzugeben (hier UA S. 8 bis\n26). Dies gilt gleichermaßen, wenn diese Dokumentation in den tatsächlichen Feststellungen oder - gleichsam als Anhang dazu - der eigentlichen Beweiswürdigung\nvorangestellt wird. Ein solches Vorgehen kann die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne\ndie gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen und unter - hier wegen der\nweiteren Ausführungen UA S. 29 bis 44 allerdings nicht gegebenen - Umständen den\nBestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR\n106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN).\n\nTolksdorf Pfister Schäfer\n\nMayer Gericke","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-05-28/3-str-121-13","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-05-28/3-str-121-13","retrieved":"2026-10-24 07:53:56.781849+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-05-28/3-str-121-13","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2013-05-28","dockets":["3 StR 121/13"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 28.05.2013 – 3 StR 121/13","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-05-28/3-str-121-13","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:56.781849+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}