{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2013-03-07","aktenzeichen":"3 StR 461/12","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n3 StR 461/12\nvom\n\n7. März 2013\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\nwegen Körperverletzung mit Todesfolge\n\nhier: Revisionen der Angeklagten sowie der Nebenkläger T. ,\nG. H. , M. H. und G.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 7. März 2013,\nan der teilgenommen haben:\n\nPräsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf\nals Vorsitzender,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nPfister,\nDr. Schäfer,\nMayer,\nGericke\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwalt - in der Verhandlung -,\nOberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof - bei der Verkündung -\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt\nals Verteidiger des Angeklagten T. ,\n\nRechtsanwalt\nals Verteidiger des Angeklagten H. ,\n\nRechtsanwalt\nals Vertreter der Nebenkläger G. und G. H. ,\n\nRechtsanwalt\nals Vertreter der Nebenkläger M. H. und\nT. ,\n\nJustizamtsinspektor\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revisionen der Angeklagten sowie der Nebenkläger\nT. , G. H. , M. H. und\nG. gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai\n2012 werden verworfen.\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten\nverurteilt. Die Revisionen der Angeklagten rügen die Verletzung materiellen\nRechts; der Angeklagte T. beanstandet weiter das Verfahren. Die Nebenkläger erstreben mit ihren auf die Sachrüge gestützten Revisionen eine Verurteilung der Angeklagten auch wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Sämtliche Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg.\n\n2 1. Entgegen der Auffassung der Nebenkläger setzt sich das Urteil noch\nhinreichend damit auseinander, ob den Angeklagten, die das infolge Durchtrennung der rechten Halsschlagader bereits tödlich verletzte Opfer ohne Rettungsbemühungen zurückließen, auch ein - untauglicher - Versuch eines Tötungsdelikts durch Unterlassen zur Last fällt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom\n7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, NJW 2011, 2895, 2897 f.; vom 7. November 1991\n- 4 StR 451/91, NJW 1992, 583). Nach den Darlegungen hat das Landgericht\nnicht feststellen können, dass sich die Angeklagten \"im Sinne einer billigenden\nInkaufnahme des Todes … mit dem weiteren Gang der Ereignisse abgefunden\nhätten\". Ersichtlich hat das Landgericht danach die mitgeteilten Einlassungen\nder Angeklagten für unwiderlegbar gehalten, sie seien beim Verlassen des Tatorts jedenfalls nicht von schwerwiegenden möglicherweise zum Tode des Tatopfers führenden Verletzungen ausgegangen.\n\n3 2. Die Revisionen der Angeklagten sind aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2\nStPO.\n\n4 3. Eine Erstattung der den Angeklagten und den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet wegen der beiderseits erfolglosen Revisionen nicht statt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl.,\n§ 473 Rn. 10a).\n\nTolksdorf Pfister Schäfer\n\nMayer Gericke","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-03-07/3-str-461-12","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-03-07/3-str-461-12","retrieved":"2026-10-24 07:53:56.395832+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-03-07/3-str-461-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2013-03-07","dockets":["3 StR 461/12"],"decision_type":"Urteil","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Urteil vom 07.03.2013 – 3 StR 461/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-03-07/3-str-461-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revisionen der Angeklagten sowie der Nebenkläger\nT. , G. H. , M. H. und\nG. gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai\n2012 werden verworfen.\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:56.395832+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}