{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2012-01-31","aktenzeichen":"3 StR 428/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 428/11\nvom\n31. Januar 2012\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am\n31. Januar 2012 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1b StPO einstimmig\nbeschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 22. August 2011, soweit es ihn betrifft, im\nAusspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe mit den zugehörigen\nFeststellungen und mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine\nnachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung sowie über die Kosten des Rechtsmittels nach\n§§ 460, 462 StPO zu treffen ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen\nwegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit\nBeihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in\nvier Fällen unter Aufhebung des Gesamtstrafenbeschlusses des Amtsgerichts\nKleve vom 22. Juni 2011 und unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil\ndes Amtsgerichts Kleve vom 17. März 2011 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von\ndrei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem hat es die Unterbringung\ndes Angeklagten nach § 64 StGB angeordnet. Die hiergegen gerichtete, auf\n\nsachlichrechtliche Beanstandungen gestützte Revision des Angeklagten bleibt\nin Bezug auf den Schuldspruch, die Einzelstrafen und die Maßregelanordnung\nohne Erfolg.\n\n2 Die Gesamtfreiheitsstrafe kann hingegen nicht bestehen bleiben. Das\nLandgericht hat nach Auflösung des Gesamtstrafenbeschlusses des Amtsgerichts Kleve nicht auch die Freiheitsstrafe von drei Monaten aus dem Urteil des\nAmtsgerichts Geldern vom 31. März 2011 in die hier zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen. Dies wäre nur rechtsfehlerfrei, wenn - was nicht der Fall\nist - die Strafe bereits vollstreckt worden wäre oder wenn die der Verurteilung\nzugrundeliegende Tat vor einer der früheren, in diesem Fall eine Zäsur bildenden Verurteilungen des Angeklagten begangen worden wäre. Dies ist indes\nnicht sicher festgestellt, denn allem Anschein nach handelt es sich bei dem in\nden Urteilsgründen genannten Tattag, dem 13. Oktober 2000, um einen\nSchreibfehler. Der Ladendiebstahl wäre mit großer Wahrscheinlichkeit schon\nabsolut verjährt gewesen (§ 242 Abs. 1, § 78 Abs. 3 Nr. 4, § 78c Abs. 3 StGB).\n\n3 Über die Bildung der Gesamtstrafe muss deshalb neu entschieden werden. Der Senat hat von der Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch gemacht.\n\n4 Für den Fall, dass sich am Vollstreckungsstand der Strafen aus dem\nGesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Kleve bis zur erneuten Gesamtstrafenentscheidung etwas ändern sollte, weist der Senat vorsorglich darauf hin,\ndass für die Frage der Erledigung der dort einbezogenen Strafen der Zeitpunkt\ndes ersten Urteils maßgebend bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai\n1989 - 1 StR 213/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; BGH,\nBeschluss vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz\n\n1 Erledigung 2; BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07,\nNStZ-RR 2008, 72).\n\nBecker Pfister Hubert\n\nMayer Menges","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-01-31/3-str-428-11","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 460","ref_norm":"460","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 462","ref_norm":"462","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78c","ref_norm":"78c","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-01-31/3-str-428-11","retrieved":"2026-10-24 07:53:51.776603+00:00"},"card":{"id":"bgh/2012-01-31/3-str-428-11","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2012-01-31","dockets":["3 StR 428/11"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 31.01.2012 – 3 StR 428/11","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-01-31/3-str-428-11","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 22. August 2011, soweit es ihn betrifft, im\nAusspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe mit den zugehörigen\nFeststellungen und mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine\nnachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung sowie über die Kosten des Rechtsmittels nach\n§§ 460, 462 StPO zu treffen ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/460","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"460","label":"§ 460 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/462","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"462","label":"§ 462 StPO","mentions":1},{"id":"StGB/78c","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"78c","label":"§ 78c StGB","mentions":1},{"id":"StGB/64","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"64","label":"§ 64 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:51.776603+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}