{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2020-01-22","aktenzeichen":"2 StR 567/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 567/19\nvom\n22. Januar 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge\n\nECLI:DE:BGH:2019:220119B2STR567.19.0\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 22. Januar 2020 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2019 insoweit aufgehoben, als eine Entscheidung über die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weiter gehende Revision der Angeklagten wird als unbegründet verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat die Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens\nmit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei\nJahren verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Hiergegen richtet\nsich die Revision der Angeklagten mit der sie die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg, im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Die Nichtanwendung des § 64 StGB, die vom Rechtsmittelangriff nicht\nausgenommen ist, begegnet aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift dargelegten Gründen, denen sich der Senat nicht verschließen\nkann, durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Nach den Urteilsfeststellungen\nkonsumierte die Angeklagte seit etwa sechs bis sieben Jahren täglich ein bis\nzwei Gramm Methamphetamin und entschloss sich unter anderem deswegen,\nden Handel mit diesem Betäubungsmittel während der Abwesenheit ihrer\nFreundin fortzuführen. Diese Hinweise sowohl auf einen Hang als auch einen\nsymptomatischen Zusammenhang hätten Anlass gegeben, die Voraussetzungen des § 64 StGB zu erörtern. Dies ist unterblieben.\n\nFranke Krehl Eschelbach\n\nZeng Meyberg\n\nVorinstanz:\nFrankfurt (Main), LG, 26.07.2019 - 5142 Js 254743/18 5/30 KLs 11/19","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-01-22/2-str-567-19","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-01-22/2-str-567-19","retrieved":"2026-10-24 07:53:27.247250+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-01-22/2-str-567-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2020-01-22","dockets":["2 StR 567/19"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 22.01.2020 – 2 StR 567/19","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-01-22/2-str-567-19","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2019 insoweit aufgehoben, als eine Entscheidung über die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weiter gehende Revision der Angeklagten wird als unbegründet verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/64","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"64","label":"§ 64 StGB","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:27.247250+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}