{"status":"available","doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-2_NA_2014-10-15_2_StR_215_14_NA_NA_0","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2014-10-15","aktenzeichen":"2 StR 215/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 215/14\nvom\n15. Oktober 2014\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schwerer räuberischer Erpressung u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts, zu Ziffer 2 auf dessen Antrag, und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 15. Oktober 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 4. Dezember 2013 aufgehoben, soweit das Landgericht im Fall III.2 der Urteilsgründe eine\nEinzelfreiheitsstrafe von vier Monaten verhängt hat; diese\nStrafe entfällt.\n\n2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung, Diebstahls in drei Fällen, unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe\nnebst Munition, Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung in zwei Fällen, davon\nin einem Fall in weiterer Tateinheit mit Körperverletzung, Beleidigung in zwei\nFällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Hiergegen richtet sich die auf eine Verfahrensrüge und die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten.\n\n2 Das Rechtsmittel führt zur Urteilsaufhebung hinsichtlich der in den Urteilsgründen angeführten Einzelstrafe wegen einer Körperverletzung im Fall\n\nIII.2, weil ein entsprechender Schuldspruch weder verkündet wurde noch im\nTenor der Urteilsurkunde enthalten ist. Somit fehlt eine Grundlage für die verhängte Einzelstrafe; diese muss entfallen. Da der nicht abgeurteilte Fall III.2\nbeim Revisionsgericht nicht anhängig geworden ist, unterliegt er noch der Kognition des Landgerichts; insoweit wird eine Verfahrensweise nach § 154 Abs. 2\nStPO zu erwägen sein.\n\n3 Der Senat schließt aus, dass die Gesamtstrafe auf diesem Rechtsfehler\nberuht.\n\n4 Im Übrigen ist die Revision unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2\nStPO.\n\n5 Da das Rechtsmittel nur in einem geringen Umfang Erfolg hat, ist es\nnicht angezeigt, die Gebühr zu ermäßigen und die entstandenen Auslagen teilweise der Staatskasse aufzuerlegen (§ 473 Abs. 4 StPO).\n\nAppl Schmitt Eschelbach\n\nOtt Zeng","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-10-15/2-str-215-14","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-10-15/2-str-215-14","retrieved":"2026-10-24 07:52:59.156958+00:00"},"card":{"id":"bgh/2014-10-15/2-str-215-14","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2014-10-15","dockets":["2 StR 215/14"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-2_NA_2014-10-15_2_StR_215_14_NA_NA_0","ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 15.10.2014 – 2 StR 215/14","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-10-15/2-str-215-14","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 4. Dezember 2013 aufgehoben, soweit das Landgericht im Fall III.2 der Urteilsgründe eine\nEinzelfreiheitsstrafe von vier Monaten verhängt hat; diese\nStrafe entfällt.\n\n2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/154","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"154","label":"§ 154 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/473","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"473","label":"§ 473 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:59.156958+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}