{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2013-04-23","aktenzeichen":"2 StR 610/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 610/12\nvom\n23. April 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen besonders schwerer räuberischer Erpressung\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 23. April 2013 gemäß § 349\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 3. August 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben\n\na) im Strafausspruch im Fall II. 3. der Urteilsgründe;\n\nb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen \"besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung in Tateinheit\nmit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen, in Tatmehrheit\nmit räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzli-\n\ncher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Nötigung\nin Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher\nKörperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung\" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des\nAngeklagten hat mit der Sachrüge den aus dem Beschlusstenor ersichtlichen\nErfolg; im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Der Strafausspruch im Fall II. 3. der Urteilsgründe (Tat vom\n19. Dezember 2012) hält rechtlicher Prüfung nicht stand. Bei Mittätern ist die\nStrafe für jeden einzelnen Tatbeteiligten nach dem Maß seiner individuellen\nSchuld, d.h. dem jeweils ihm zurechenbaren Erfolgs- und Handlungsunwert, zu\nbestimmen. Eine Zurechnung von Strafschärfungsgründen findet nicht statt; sie\nsind nur bei den Mittätern zu berücksichtigen, in deren Person sie vorliegen.\n\n3 Dies hat das Landgericht nicht bedacht. Es hat bei der Strafzumessung,\nsoweit sie die dem Angeklagten über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnete versuchte\nräuberische Erpressung des früheren Mitangeklagten A. betrifft, ausschließlich auf Gesichtspunkte abgestellt, die den früheren Mitangeklagten\nA. betreffen. So hat die Strafkammer etwa strafschärfend berücksichtigt, dass der Mitangeklagte A. das Geschehen maßgeblich geleitet und\ngefördert hat; die Annahme eines minderschweren Falls hat sie mit Rücksicht\nauf eine Abwägung der für und wider den Mitangeklagten A. sprechenden\nUmstände verneint. Dies lässt - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend\nhinweist - besorgen, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft dem Angeklagten\nauch solche erschwerenden Gesichtspunkte zur Last legt, die allein dem Mitangeklagten A. vorzuwerfen sind.\n\n4 Der Senat kann nicht ausschließen, dass die Höhe der Einzelstrafe im\nFall II. 3. (zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe) auf dem Rechtsfehler\nberuht. Dies hat auch die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs zur Folge.\n\nBecker Fischer Appl\n\nSchmitt Krehl","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-04-23/2-str-610-12","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-04-23/2-str-610-12","retrieved":"2026-10-24 07:52:53.918420+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-04-23/2-str-610-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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