{"status":"available","doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-1_NA_2013-06-25_1_StR_616_12_NA_NA_0","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2013-06-25","aktenzeichen":"1 StR 616/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n1 StR 616/12\n\nvom\n25. Juni 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\nwegen zu 1.: Steuerhinterziehung u.a.\nzu 2.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2013 beschlossen:\n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 2. August 2012 werden als unbegründet\nverworfen, dabei die Revision des Angeklagten B. mit der\nMaßgabe, dass im Tatkomplex IV.1 der Urteilsgründe für die Hinterziehung von Umsatzsteuer für das Jahr 2010 eine Freiheitsstrafe von einem Monat festgesetzt wird.\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten B. wegen Steuerhinterziehung\nin 18 Fällen und wegen einer Beihilfe zu zwölf Fällen der Steuerhinterziehung\nzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.\nDaneben hat es gemäß § 111i Abs. 2 StPO festgestellt, dass gegen diesen\nAngeklagten lediglich deshalb nicht auf Verfall erkannt wird, weil Ansprüche\neines Verletzten im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Höhe von 253.961,94\nEuro entgegenstehen. Den Angeklagten L. hat es wegen einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 21 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem\nJahr und neun Monaten verurteilt.\n\n2 Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen\nhat keine die Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben (§ 349 Abs. 2\nStPO). Das Landgericht hat es allerdings versäumt, betreffend den Angeklagten B. für die Hinterziehung von Umsatzsteuer für das Jahr 2010 im Tatkom-\n\nplex IV.1 der Urteilsgründe (UA S. 26) eine Einzelstrafe zu bestimmen (UA\nS. 38). Dies holt der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1\nStPO nach (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 1 StR 115/08, vom\n13. Juli 2011 - 2 StR 192/11 und vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 557/10 mwN)\nund setzt die Einzelstrafe auf die gesetzlich niedrigste Freiheitsstrafe von einem\nMonat fest. Das Landgericht ist im Rahmen der Strafzumessung zu dem Ergebnis gelangt, dass in allen Fällen die Verhängung von Freiheitsstrafe nach\n§ 47 Abs. 1 StGB unerlässlich ist (UA S. 39). Das Verschlechterungsverbot\nsteht dem nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 1986\n- 3 StR 279/86, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 1\nmwN). Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe schließt der Senat aus.\n\nWahl Rothfuß Graf\n\nJäger Mosbacher","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-25/1-str-616-12","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 111i","ref_norm":"111i","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-25/1-str-616-12","retrieved":"2026-10-24 07:52:07.743809+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-06-25/1-str-616-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2013-06-25","dockets":["1 StR 616/12"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-1_NA_2013-06-25_1_StR_616_12_NA_NA_0","ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 25.06.2013 – 1 StR 616/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-25/1-str-616-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 2. August 2012 werden als unbegründet\nverworfen, dabei die Revision des Angeklagten B. mit der\nMaßgabe, dass im Tatkomplex IV.1 der Urteilsgründe für die Hinterziehung von Umsatzsteuer für das Jahr 2010 eine Freiheitsstrafe von einem Monat festgesetzt wird.\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/47","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"47","label":"§ 47 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/73","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73","label":"§ 73 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/111i","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"111i","label":"§ 111i StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:07.743809+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}