{"status":"available","doknr":"CEBGH-BGH_Patentanwaltsenat_NA_2011-12-14_NA_PatAnwZ_3_11_NA_NA_0","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Senat für Patentanwaltssachen","decided":"2011-12-14","aktenzeichen":"PatAnwZ 3/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nPatAnwZ 3/11\nvom\n14. Dezember 2011\nin der verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssache\n\nDer Bundesgerichtshof - Senat für Patentanwaltssachen - hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Hubert und Dr. Grabinski sowie die\nPatentanwälte Schaafhausen und Lasch\n\nam 14. Dezember 2011\n\nbeschlossen:\n\nDas Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom\n12. September 2011 gegen Patentanwalt Dr. Becker wird für\nunbegründet erklärt.\n\nGründe:\n\nI.\n\n1 Durch Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21. Juli 2011\n- PatA-Z 2/11 - ist die Klage des Antragstellers gegen die Patentanwaltskammer München auf Herausgabe einer \"aktuellen Mitgliederliste des Vereins\nDeutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.\n(GRUR)\" abgewiesen worden. Er hat mit seinen Schriftsätzen vom 2. August\n2011 und vom 24. August 2011 die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil\nbeantragt und diesen Antrag mit Schriftsatz vom 23. September 2011 begründet.\n\n2 Mit Schriftsatz vom 12. September 2011 hat der Kläger und Antragsteller, \"für den Fall, dass die Richterbesetzung in dem Verfahren PatAnwZ 3/11\nmit der Richterbesetzung in dem Verfahren PatAnwSt (B) 1/11 identisch sein\nsollte\", die ehrenamtlichen Beisitzer des Patentanwaltssenats Dr. Weller und\nDr. Becker \"vorsorglich als befangen\" abgelehnt. Zur Begründung dieses Gesuchs hat er auf die Ablehnungsgründe in dem Verfahren PatAnwSt (B) 1/11\nund das Schreiben vom 12. Juli 2011 hingewiesen, die gleichfalls für das vorliegende Verfahren PatAnwZ 3/11 gelten. Danach hat der Antragsteller die ehrenamtlichen Beisitzer Dr. Weller und Dr. Becker wegen der Besorgnis der Befangenheit im Wesentlichen deshalb abgelehnt, weil diese der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) angehörten,\nmit der er seit Jahren beruflich im Streit liege. Im Übrigen verdächtige er Patentanwalt Dr. Becker, der wegen seiner Recherchen wegen der \"Doppelvertretung\" anderer Patentanwälte \"nicht gut auf ihn zu sprechen\" sei, ebenfalls einer\n\"Doppelvertretung\" zweier Firmen und werde die entsprechenden Unterlagen\n\"in Kürze der Münchner Staatsanwaltschaft\" zuleiten. Wegen der Einzelheiten\nder Antragsbegründung wird im Übrigen auf den jeweiligen Inhalt der Schriftsätze vom 3. Mai 2011 und vom 12. Juli 2011 in dem Verfahren PatAnwSt (B)\n1/11 Bezug genommen.\n\nII.\n\n3 Das Ablehnungsgesuch gegen Patentanwalt Dr. Becker ist zulässig, aber\nnicht begründet.\n\n4 Nach den hier gemäß § 94b Abs. 1 Satz 1 PAO, § 54 Abs. 1 VwGO für\ndie Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen entsprechend anzu-\n\nwendenden Vorschriften der Zivilprozessordnung findet die Ablehnung eines\nehrenamtlichen Beisitzers des Patentanwaltssenats wegen der Besorgnis der\nBefangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen\ndie Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO). Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung\naller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss\nvom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl.,\nRn. 8 m.w.N.).\n\n5 Nach diesen Maßstäben liegen Ablehnungsgründe gegen den ehrenamtlichen Beisitzer Dr. Becker nicht vor.\n\n6 1. Dies gilt zunächst für die Annahme des Gesuchstellers, der Beisitzer\nsei wegen einer Mitgliedschaft in der GRUR ihm gegenüber befangen. Patentanwalt Dr. Becker hat in seiner dienstlichen Äußerung (§ 44 Abs. 3 ZPO) mitgeteilt, dass er nicht Mitglied dieser Vereinigung ist. Damit ist diese Besorgnis des\nAntragstellers insoweit ausgeräumt.\n\n7 2. Gleiches gilt indes auch mit Blick auf die Umstände, die der Gesuchsteller in seinem Schriftsatz vom 12. Juli 2011 zur weiteren Begründung seines\nBefangenheitsantrags vorgetragen hat.\n\n8 Soweit der Antragsteller anführt, der Beisitzer Dr. Becker werde \"nicht\ngut auf ihn zu sprechen\" sein, weil er Verfahren gegen seine Kollegen wegen\n\"Doppelvertretungen\" recherchiert habe sowie der ehrenamtliche Beisitzer sei\nselbst von dem \"Problem der Doppelvertretungen\" zweier Firmen betroffen und\nverhalte sich deswegen ebenfalls nicht korrekt, äußert er lediglich Vermutungen\n\nund zeigt damit Tatsachen, die eine Besorgnis der Befangenheit des Beisitzers\nbegründen könnten, nicht auf. Dies gilt auch für die Ankündigung, er werde \"die\nUnterlagen zu dieser Doppelvertretung in Kürze der Münchner Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen\".\n\nKessal-Wulf Hubert Grabinski\n\nSchaafhausen Lasch\n\nVorinstanzen:\nOLG München, Entscheidung vom 21.07.2011 - PatA-Z 2/11 -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-12-14/patanwz-3-11","cited_norms":[{"jurabk":"PatAnwO","ref":"§ 94b","ref_norm":"94b","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 54","ref_norm":"54","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 42","ref_norm":"42","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-12-14/patanwz-3-11","retrieved":"2026-10-24 07:51:48.716074+00:00"},"card":{"id":"bgh/2011-12-14/patanwz-3-11","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"Senat für Patentanwaltssachen","date":"2011-12-14","dockets":["PatAnwZ 3/11"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"doknr":"CEBGH-BGH_Patentanwaltsenat_NA_2011-12-14_NA_PatAnwZ_3_11_NA_NA_0","ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 14.12.2011 – PatAnwZ 3/11","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-12-14/patanwz-3-11","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom\n12. 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