{"status":"available","doknr":"BB-6714","ecli":null,"court":"Verfassungsgericht des Landes Brandenburg","senate":null,"decided":"2011-12-16","aktenzeichen":"21/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. .Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird\nabgelehnt.\n\n2. Das Verfahren ist durch Rücknahme erledigt.\n\n3. Die „Rechtsbeschwerde“ des Beschwerdeführers vom\n23. November 2011 gegen den Beschluss vom 29. Juni 2011 wird\nverworfen.\n\n \n \n \n\n \n\n \n \n \n \n \n\n \n\n Gründe\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n \n \n \n\nI. Die beantragte Prozesskostenhilfe ist zu versagen, da die\nBeschwerde keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 48\nVerfassungsgerichtsgesetz Brandenburg in Verbindung mit § 114\nZivilprozessordnung).\n\nII. Die „Rechtsbeschwerde“ ist nicht statthaft. Die\nEntscheidungen des Verfassungsgerichtes können nicht mit einem\nRechtsmittel angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl.\nBeschlüsse vom 18. Dezember 2003 – VfGBbg 183/03 - und vom\n28. Mai 2009 – VfGBbg 66/07 -,\nwww.verfassungsgericht.brandenburg.de) und binden grundsätzlich\nzugleich innerhalb desselben Verfahrens das Verfassungsgericht.\n\nIII. Das Verfahren ist auch weder wegen der Schreiben des\nBeschwerdeführers vom 5., 11. und 18. Juli 2011 noch auf Grund der\nnunmehr erhobenen Beschwerde fortzusetzen. Es ist durch Rücknahme\nder Verfassungsbeschwerde beendet.\n\nEin Widerruf oder eine Anfechtung der mit Schreiben vom 22. Juni\n2011 wirksam erklärten Rücknahme kommt nicht in Betracht. Eine\nAnfechtung von Prozesserklärungen in entsprechender Anwendung von\n§§ 119 ff. Bürgerliches Gesetzbuch scheidet aus. Prozesserklärungen\nsind auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich\nunanfechtbar und unwiderruflich. Eine Änderung der Motivation bei\nder Rücknahme kann keinen Widerrufsgrund begründen.","source":"bb","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6714","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2011-12-16/21-11","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6714","attribution":{"source":"gerichtsentscheidungen.brandenburg.de","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6714"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2011-12-16/21-11","upstream":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6714","retrieved":"2026-07-30 00:16:47.164390+00:00"}}