{"status":"available","doknr":"BB-17616","ecli":null,"court":"Verfassungsgericht des Landes Brandenburg","senate":null,"decided":"2011-10-21","aktenzeichen":"49/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nEs wird festgestellt, dass Verfassungsrichter Dr. Becker von der\nAusübung seines Richteramtes ausgeschlossen ist.\n\n \n \n \n\n \n\n \n \n \n \n \n\n \n\n Gründe\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n \n \n \n\nA.\n\nBeschwerdeführerinnen sind ... vier kreisfreie Städte des Landes\nBrandenburg. Sie machen mit ihrer kommunalen Verfassungsbeschwerde\neine Verletzung von Art. 97 Abs. 3 Verfassung des Landes\nBrandenburg (LV) geltend und tragen dazu vor:\n\nDie mit dem Fünften Änderungsgesetz erfolgte Erhöhung des\nBetreuungsschlüssels in § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 KitaG sei als\nÜbertragung einer neuen Aufgabe auf die Kommunen durch das Land zu\nqualifizieren. Der Landesgesetzgeber habe die Standards der\nAufgabenerfüllung angehoben und damit landesrechtlich die kraft\nLandesrecht den Beschwerdeführerinnen übertragene Aufgabe der\nKinder- und Jugendhilfe ausgeweitet. Die Erhöhung des\nBetreuungsschlüssels führe zu erheblichen Mehrausgaben bei den\nBeschwerdeführerinnen. Sie rügen, dass ihnen kein entsprechender\nAusgleich dieser Mehrausgaben geleistet werde. Der Verstoß gegen\ndas Konnexitätsprinzip führe zur Nichtigkeit der eingangs genannten\nRegelungen.\n\nZu der von den Beschwerdeführerinnen für das Verfahren\nbevollmächtigten Rechtsanwaltskanzlei zählt Verfassungsrichter Dr.\nBecker.\n\nB.\n\nVerfassungsrichter Dr. Becker ist von seinem Richteramt für\ndieses Verfahren ausgeschlossen. Diese Feststellung ergibt sich aus\n§ 14 Abs. 1 Nr. 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg\n(VerfGGBbg).\n\nDanach ist vom Richteramt ausgeschlossen, wer in derselben Sache\nbereits von Amts oder Berufs wegen tätig gewesen ist. Der Begriff\n„dieselbe Sache“ ist in einem strikt\nverfahrensbezogenen Sinn auszulegen. Zu einem Ausschluss nach § 14\nAbs. 1 Nr. 2 VerfGGBbg führt eine Tätigkeit in dem\nverfassungsgerichtlichen Verfahren (Beschluss vom 15. Oktober 2009\n– VfGBbg 28/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).\n\nVerfassungsrichter Dr. Becker ist als Rechtsanwalt von Berufs\nwegen in dem vorliegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren tätig.\nEr hat die Beschwerde in Sozietät mit weiteren Rechtsanwälten\nerhoben. Die Beschwerdeschrift wurde zwar von einem anderen\nRechtsanwalt verfasst. Der von den Verfahrensbevollmächtigten hier\nverwendete Briefkopf weist Verfassungsrichter Dr. Becker jedoch als\nVerfassungsrichter und als dort tätigen Rechtsanwalt aus. Die\nBeschwerde wird nach dem Einleitungssatz, der den Begriff\n„wir“ verwendet, namens und in Vollmacht der\nBeschwerdeführerinnen durch diese Rechtsanwälte in ihrer Gesamtheit\nund nicht etwa allein durch den Unterzeichnenden oder einzelne\nMitglieder der Sozietät erhoben. Ebenso umfassen die\nVerfahrensvollmachten, welche die Beschwerdeführerinnen der mit der\nErhebung der kommunalen Verfassungsbeschwerde beauftragten\nRechtsanwaltskanzlei ausgestellt haben, ausdrücklich eine\nBevollmächtigung von Verfassungsrichter Dr. Becker. Jeder für sich\nhat danach Vertretungsbefugnis.\n\nC.\n\nDer Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.","source":"bb","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/17616","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2011-10-21/49-11","cited_norms":[{"jurabk":"VerfGGBbg","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":1}],"authoritative_source":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/17616","attribution":{"source":"gerichtsentscheidungen.brandenburg.de","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/17616"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2011-10-21/49-11","upstream":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/17616","retrieved":"2026-07-30 00:17:07.603951+00:00"}}