{"status":"available","doknr":"BB-17123","ecli":null,"court":"Verfassungsgericht des Landes Brandenburg","senate":null,"decided":"2011-08-26","aktenzeichen":"14/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Verfassungsbeschwerde wird verworfen.\n\n \n \n \n\n \n\n \n \n \n \n \n\n \n\n Gründe\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n \n \n \n\nA.\n\nMit seiner am 23. April 2011 eingegangenen Verfassungsbeschwerde\nwendet sich der Beschwerdeführer gegen Entscheidungen des\nLandgerichts Frankfurt (Oder) in Insolvenzsachen.\n\nB.\n\nDie Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2\nVerfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) zu verwerfen,\nnachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. April 2011 auf\nBedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde\nhingewiesen worden ist und diese nicht ausgeräumt hat.\n\nDie Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil es an einer\nausreichenden Begründung fehlt. Nach § 46 VerfGGBbg ist in der\nVerfassungsbeschwerde das (Landes-)Grundrecht, das verletzt sein\nsoll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der\nBehörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu\nbezeichnen. Dazu ist die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder\nwenigstens dem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen. Der\nBeschwerdeführer präzisiert jedoch nicht, welche Entscheidung des\nLandgerichts Frankfurt (Oder) er zur Überprüfung des\nVerfassungsgerichts stellen möchte. Außerdem rügt er Grundrechte\ndes Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als verletzt und\nbezieht sich nicht auf die Verfassung des Landes Brandenburg.\nSollte er nachträglich den Beschluss vom 19. April 2011 angegriffen\nhaben – dessen Inhalt unbekannt ist -, wäre die\nVerfassungsbeschwerde aus den vorgenannten Gründen auch insoweit\nunzulässig.\n\nC.\n\nDer Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.","source":"bb","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/17123","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2011-08-26/14-11","cited_norms":[{"jurabk":"VerfGGBbg","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/17123","attribution":{"source":"gerichtsentscheidungen.brandenburg.de","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/17123"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2011-08-26/14-11","upstream":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/17123","retrieved":"2026-07-30 00:17:38.308153+00:00"}}