{"status":"available","doknr":"BB-16660","ecli":null,"court":"Verfassungsgericht des Landes Brandenburg","senate":null,"decided":"2014-02-21","aktenzeichen":"VfGBbg 55/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Verfassungsbeschwerde wird verworfen.\n\nGründe:\n\nI.\n\nDie Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2\nVerfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) zu verwerfen,\nnachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 6. November 2013 auf\nBedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde\nhingewiesen worden ist und diese durch den Schriftsatz des\nBeschwerdeführers vom 12. November 2013 nicht ausgeräumt worden\nsind.\n\nEs bleibt dabei, dass die Verfassungsbeschwerde aus den im\nHinweisschreiben vom 6. November 2013 genannten Gründen unzulässig\nist. Dies gilt auch, soweit sie sich gegen den Strafbefehl des\nAmtsgerichts Zossen vom 30. September 2013 richtet. Der\nBeschwerdeführer hat insoweit den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht\nausgeschöpft (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg). Eine Vorabentscheidung\ndes Verfassungsgerichts nach § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg kommt nur\nunter engen Voraussetzungen in Betracht, die hier nicht vorliegen.\nWeder hat die Verfassungsbeschwerde eine über den vorliegenden\nEinzelfall hinausgehende allgemeine Bedeutung noch droht dem\nBeschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil im Sinne\nder vorgenannten Bestimmung. Hierfür müsste eine\nGrundrechtsverletzung im Raum stehen, die auch nur zeitweise\nhinzunehmen ganz und gar unerträglich wäre (vgl. etwa LVerfGE 17,\n146, 151 f). Dies ist vorliegend offensichtlich nicht der Fall.\nEine weitere fachgerichtliche Aufklärung des gegen den\nBeschwerdeführer erhobenen Strafvorwurfs in der Hauptverhandlung\n(vgl. § 411 Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung) ist nicht mit einer\nunzumutbaren Grundrechtsbeeinträchtigung verbunden.\n\nII.\n\nDer Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.","source":"bb","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/16660","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2014-02-21/vfgbbg-55-13","cited_norms":[{"jurabk":"VerfGGBbg","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":2}],"authoritative_source":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/16660","attribution":{"source":"gerichtsentscheidungen.brandenburg.de","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/16660"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2014-02-21/vfgbbg-55-13","upstream":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/16660","retrieved":"2026-07-30 00:16:10.703782+00:00"}}