{"status":"available","doknr":"BB-15421","ecli":null,"court":"Amtsgericht Königs Wusterhausen","senate":null,"decided":"2018-04-17","aktenzeichen":"2 Ds 1430 Js 20984/17 (616/17)","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Angeklagte ist der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr schuldig.\n\nEr wird deshalb zu einer\n\nGeldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 €\n\nverurteilt.\n\nDem Angeklagten wird für die Dauer von drei Monaten untersagt, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.\n\nDer Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.\n\nAngewendete Vorschriften: §§ 316 Abs. 1, 44 Abs. 1 StGB\n\n \n \n \n\n \n\n \n \n \n \n \n\n \n\n Gründe\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n \n \n \n\n(Abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO.)\n\nI.\n\nDer Angeklagte ist Rohrleitungsbauer. Ihm steht ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 1.650,- € zur Verfügung. Seine Lebensgefährtin verdient etwa 1.400,- € netto im Monat. Er hat zwei Kinder im Alter von vier und acht Jahren. Etwa 800,- Euro Kosten entstehen monatlich für die Kinder. Er ist vorbestraft, jedoch seit 2006 strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten.\n\nDer Angeklagte absolvierte erfolgreich vom 2. Juli 2017 bis zum 15. April 2018 eine HBS-Langzeit-Rehabilitations-Maßnahme/Verkehrspsychotherapie zur Heilung, Besserung und Sicherung vor der Gerichtsentscheidung bei der IVT-Hö Berlin Brandenburg & IVT-Hö Potsdam & IVT-Hö Bayern. Auch ließ er regelmäßig einen Alkohol-Abstinenz-Check, insgesamt viermal, bei der prima-mpu GmbH in Potsdam durchführen, wobei es keine auffälligen Befunde gab.\n\nII.\n\nAm 11. Juni 2017 gegen 00:20 Uhr befuhr der Angeklagte nach vorangegangenem Alkoholgenuss mit einem fahrerlaubnispflichtigen Pkw in Königs Wusterhausen u.a. die Karl-Marx-Straße in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand. Seine Blutalkoholkonzentration betrug zu Tatzeit 1,71 ‰. Ihm war bewusst, dass er nicht mehr fahrtüchtig war. Sein Führerschein wurde am 11. Juni 2017 sichergestellt.\n\nIII.\n\nDadurch hat sich der Angeklagte wie im Tenor erkannt schuldig gemacht und war dem entsprechend zu bestrafen.\n\nVon der Entziehung der Fahrerlaubnis hat das Gericht abgesehen, da der Regelfall des § 69 Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB zum Zeitpunkt der Verurteilung aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Therapie und der nachgewiesenen Abstinenz sowie der glaubhaften Einlassung des Angeklagten widerlegt war.\n\nAngesichts dessen hat das Gericht ein angemessenes Fahrverbot von drei Monaten nach § 44 StGB verhängt.\n\nIV.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 465 Abs. 1 StPO.","source":"bb","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/15421","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koenigs-wusterhausen/2018-04-17/2-ds-1430-js-20984-17-616-17","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 316","ref_norm":"316","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1}],"authoritative_source":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/15421","attribution":{"source":"gerichtsentscheidungen.brandenburg.de","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/15421"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koenigs-wusterhausen/2018-04-17/2-ds-1430-js-20984-17-616-17","upstream":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/15421","retrieved":"2026-07-29 19:27:17.994372+00:00"}}