{"status":"available","doknr":"BB-13055","ecli":null,"court":"Verfassungsgericht des Landes Brandenburg","senate":null,"decided":"2011-12-16","aktenzeichen":"45/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie „sofortige Rechtsbeschwerde“ des\nBeschwerdeführers vom 27. November 2011 – hier eingegangen am\n28. November 2011 - gegen den Beschluss vom 18. November 2011 wird\nverworfen.\n\n \n \n \n\n \n\n \n \n \n \n \n\n \n\n Gründe\n \n\n \n\n \n\n \n\n \n \n \n \n\nA.\n\nDie „sofortige Rechtsbeschwerde“ ist nicht\nstatthaft. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes sind\ngrundsätzlich unwiderruflich. Sie können nicht mit einem\nRechtsmittel angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl.\nBeschlüsse vom 18. Dezember 2003 – VfGBbg 183/03 - und vom\n28. Mai 2009 – VfGBbg 66/07 -,\nwww.verfassungsgericht.brandenburg.de) und binden grundsätzlich\nzugleich innerhalb desselben Verfahrens auch das\nVerfassungsgericht. Eine Ausnahme von der Bindungswirkung\nverfassungsgerichtlicher Entscheidungen kann zwar bei einer\nVerletzung des rechtlichen Gehörs durch das Verfassungsgericht\nselbst bestehen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2009, aaO). Für eine\nsolche hat der Beschwerdeführer indes nichts Hinreichendes\nvorgetragen. Das gilt auch hinsichtlich der am 23. November 2011\nund 1. Dezember 2011 übermittelten Schriftsätze nebst Anlagen. Eine\nRechtsverletzung wird darin nicht deutlich gemacht. Auch sind die\ndiesen Schriftsätzen anliegenden Entscheidungen nicht Gegenstand\nder Verfassungsbeschwerde geworden. Ein solcher Wille kann den\nAnschreiben nicht entnommen werden. Soweit der Beschwerdeführer mit\nseiner sofortigen Beschwerde zu den Erfolgsaussichten der\nVerfassungsbeschwerde eine von der des Verfassungsgerichts\nabweichende Auffassung vertritt, wendet er sich gegen dessen\nrechtliche Bewertung. Mit inhaltlichen Bedenken kann die Verletzung\nrechtlichen Gehörs aber nicht mit Erfolg begründet werden.\n\nB.\n\nDer Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.","source":"bb","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/13055","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2011-12-16/45-11","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/13055","attribution":{"source":"gerichtsentscheidungen.brandenburg.de","source_url":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/13055"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2011-12-16/45-11","upstream":"https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/13055","retrieved":"2026-07-30 00:16:44.538527+00:00"}}