nu:legal · recht.nulegal.eu

# Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.03.2022 – 22 ZB 22.26

## Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. April 2018 ist wirkungslos geworden.

III. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

IV. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 352,38 € festgesetzt.

## Gründe

Durch die übereinstimmenden Erledigungserklärungen des Klägers und der Beklagten ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. Das Verfahren ist in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist wirkungslos geworden (§ 173 VwGO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog).

Nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO hat der Verwaltungsgerichtshof nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Billigem Ermessen entspricht es vorliegend, die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen der Beklagten aufzuerlegen, die eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47, § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG.

---

Zitiervorschlag: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.03.2022 – 22 ZB 22.26

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vgh-bayern/2022-03-08/22-zb-22-26

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
