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# Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.07.2021 – 3 B 20.1557

## Tenor

Nach Einigung und auf Wunsch der Beteiligten schlägt der Berichterstatter zur gütlichen zeitnahen und endgültigen Beilegung des Rechtsstreits gemäß § 106 Satz 2 VwGO folgenden Vergleich vor:

Vergleich:

I. Der Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro.

II. Damit sind sämtliche streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers auf Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen aufgrund des Ereignisses vom 10. Dezember 2016 endgültig und vollständig abgegolten.

III. Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Kläger 3/10, der Beklagte 7/10.

IV. Dieser Vergleichsvorschlag wird nach § 106 Satz 2 VwGO wirksam, wenn ihn die Beteiligten bis 18. August 2021 schriftlich gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof annehmen.

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Zitiervorschlag: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.07.2021 – 3 B 20.1557

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vgh-bayern/2021-07-26/3-b-20-1557

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